Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

NetRental-Verbot erster Schritt auf dem Weg zu konsistentem Entgeltmodell / VATM begrüßt Entscheidung der Bundesnetzagentur zu umstrittenem Telekom-Angebot

(Berlin) - Die Bundesnetzagentur hat heute der Deutschen Telekom untersagt, im Rahmen ihres NetRental-Angebotes einigen wenigen als Reseller tätigen Unternehmen regional und nach Mengen gestaffelt DSL-Wiederverkaufsrabatte von bis zu 50 Prozent einzuräumen.

„Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, das NetRental-Angebot der Telekom zu untersagen, ausdrücklich“, kommentiert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM. „Denn damit wird nicht nur der Vorstoß der Telekom unterbunden, die Wettbewerber aus dem Markt zu drängen, indem einige wenige Anbieter bevorzugt werden. Das NetRental-Verbot ist auch der erste Schritt auf dem Weg zu einer konsistenten Entgeltstaffelung auf dem DSL-Markt, bei der alle Anbieter ihre Geschäftsmodelle realisieren können.“

Der VATM spricht sich im Rahmen des bei der Bundesnetzagentur noch anhängigen Beschlusskammerverfahrens zu DSL-Resale für eine angemessene Erhöhung des Wiederverkaufs-Abschlags aus, der derzeit bei 11,5 Prozent liegt: „Der vom Regulierer festzulegende Rabatt muss sich an den Kosten orientieren, die die Reseller bei effizienter Leistungserbringung haben. Diese Kosten werden von den aktuellen Abschlägen nicht gedeckt“, erläutert Grützner. Damit seien die Geschäftsmodelle der Reseller insgesamt in Frage gestellt. Bei der Entgeltbestimmung müssten insbesondere auch die von den Anbietern nachgewiesenen Vertriebs- und Marketingkosten berücksichtigt werden.

„Bei der Bestimmung der DSL-Resale Abschläge ist der Regulierer in besonderer Weise gefordert“, so Grützner weiter. „Denn die Rabatte müssen auch im Hinblick auf die Entgelte für entbündelte Leistungen wie TAL oder Kollokation konsistent sein. Ansonsten gefährdet man die Geschäftsmodelle der Netzbetreiber, die erhebliche Investitionen in eigene Infrastrukturen getätigt haben und ebenfalls Planungssicherheit benötigen.“

Die bei der Bundesnetzagentur damit befasste Beschlusskammer 3 will ihre Entscheidung zu DSL Resale am 6. Juni veröffentlichen, neue Vorgaben für entbündelte Leistungen werden erst für Mitte nächsten Jahres erwartet.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Andreas Gerdau, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: (030) 50561538, Telefax: (030) 50561539

NEWS TEILEN: