Netznutzungsentgelte: Preisunterschiede von nahezu 300 Prozent
(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) legt in seiner aktuellen Studie über die Netznutzungsentgelte für Sondervertragskunden Preisunterschiede von knapp 300 Prozent offen. Die Netznutzungsentgelte stagnieren dabei auf hohem Niveau. Weiterhin deckt die Studie große regionale Preisunterschiede auf: Versorger im Norden und vor allem im Osten Deutschlands verlangen im Durchschnitt deutlich mehr als im Süden und Westen.
Durchschnittlich beträgt das Netznutzungsentgelt der 658 Netzbetreiber im Mittelspannungsbereich 6,22 Pf/kWh, wobei die Preise zwischen 4,42 Pf/kWh (Stadtwerke Steinheim) und 11,11 Pf/kWh (Stadtwerke Lengerich) liegen. Im Niederspannungsbereich beträgt das Netznutzungsentgelt im Durchschnitt 13,20 Pf/kWh: Der günstigste Anbieter in diesem Bereich ist das Bremische Hafenamt (6,71 Pf/kWh), der teuerste Anbieter die Stadtwerke Furth i. Wald, Bayern (25,28 Pf/kWh).
Der aktuelle Preisvergleich ist der bisher umfangreichste auf dem Markt, er berücksichtigt 658 der etwa 900 Netzbetreiber. Eine ausreichende Transparenz ist noch nicht geschaffen. Der VEA fordert daher die konsequente Umsetzung des in der Verbändevereinbarung II vorgesehenen Vergleichsmarktkonzepts. "Trotz der in der Verbändevereinbarung definierten Verpflichtung, bis zum 1. Juli 2000 die Kosten für die Netznutzung zu veröffentlichen, haben immer noch ein Viertel der Netzbetreiber ihre Entgeltsysteme nicht vorschriftsmäßig publiziert. Ohne Transparenz ist der Wettbewerb im Strommarkt aber hochgradig gefährdet", so Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA.
VEA fordert Regulierungsinstanz
Die vorliegenden Ergebnisse könnten die Kunden nicht glücklich stimmen. "Unsere bereits im Vorjahr geäußerten Bedenken haben sich leider bestätigt. Einige Netzbetreiber nutzen ihre verbleibende Monopolstellung aus, um den Wettbewerb aus ihrem Versorgungsgebiet fernzuhalten", kritisiert Stuke. Der VEA fordert deswegen, den Druck auf die Versorger zu erhöhen. Die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigten, dass eine Regulierungsbehörde das geeignete Mittel dafür sei, Wettbewerb durchzusetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
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30519 Hannover
Telefon: 0511/98480
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