Pressemitteilung | Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz als Grundlage für gesellschaftliche und rechtliche Diskussion um Cyber-Sicherheit nutzen

(Berlin) - Das seit 1. Januar 2018 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird bereits seit seiner Einbringung in den Bundestag im letzten Sommer kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite wird eine von politischer Stelle aus legitimierte Zensur durch Betreiber sozialer Netzwerke kritisiert. Befürworter des Gesetzes begrüßen hingegen die neue Mitverantwortung von Unternehmen wie Facebook, Twitter und Youtube, wenn es um Hass, Hetze und strafbare Inhalte im Netz geht. Ungeachtet der letztendlichen, mittel- bis langfristigen Umsetzung des Gesetzes erkennt der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. in dieser Debatte Chancen für eine Verbesserung der Cyber-Sicherheit.

"Die laufende Diskussion hinsichtlich der Bekämpfung von Hass, Hetze und strafbarer Inhalte im Netz zeigt, dass man sich auch über die Ausweitung von Cyber-Strafverfolgungskompetenzen unterhalten muss. Denn das Sperren von Accounts oder Löschen von Inhalten wird Denjenigen, die das Internet für Hass, Hetze und Verleumdung missbrauchen, nur kurzfristig die Verbreitung Ihres schädlichen Gedankenguts erschweren. Gleichzeitig ermöglicht uns das Gesetz, gesellschaftlich, und nicht nur technisch, über Aspekte wie Authentifizierung und Sicherheit von Profilen in sozialen Medien zu debattieren," führt Hans-Wilhelm Dünn, Generalsekretär des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Lukas W. Schäfer Fachreferent Arbeitskreise und Pressearbeit Georgenstr. 22, 10117 Berlin Telefon: (030) 6796365-18, Fax: (030) 6796365-29

(rs)

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