Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.
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Neu: BSB stellt verbraucherfeindliche Vertragsklauseln ins Internet / Verbraucherschutzorganisation mahnte erste Unternehmen ab / Information über abgemahnte Vertragsklauseln

(Berlin) - Erstmalig stellt der BSB erfolgreich abgemahnte verbraucherfeindliche Klauseln aus vorformulierten Bauverträgen ins Internet. Das neue Angebot auf der BSB-Homepage zielt auf das brisante Thema „gestellter“, nicht ausgehandelter Klauseln in Bauverträgen, die private Bauherren unangemessen benachteiligen. In den Kontext gesetzte aktuelle Urteile zeigen die Fallstricke auf. Damit bekommen Verbraucher am Bau rechtliche Informationen, die sie vergleichbar in den Medien nicht finden. Auch für Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure ist dieser übersichtliche Vergleich wichtiges Hintergrundwissen.

„Gestellte“ Klauseln benachteiligen Baulaien
Grundlage für diesen neuen Service des BSB ist der vom Bundesverwaltungsamt verliehene Status als „qualifizierte Einrichtung“ im Sinne des Gesetzes über Unterlassungsklagen. Danach darf der BSB als einzige Verbraucherschutzorganisation im Bau- und Immobilienbereich neben den Verbraucherzentralen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen Abmahnungen aussprechen, einstweilige Verfügungen oder Unterlassungsklagen in Gang setzen und Urteile unter bestimmten Voraussetzungen auf Kosten der betroffenen Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlichen. Im vergangenen Jahr wurden sechs Unternehmen wegen verbraucherfeindlicher Klauseln abgemahnt, drei einstweilige Verfügungen erlassen und ein Verfahren zusätzlich durch ein Urteil bestätigt.

„Beim Kauf von Baugrundstücken oder dem Abschluss von Bauverträgen stehen sich bautechnisch und rechtlich nicht versierte Verbraucher und professionelle Bauanbieter gegenüber“, erläutert BSB-Vertrauensanwalt Dr. Bernhard-Dietrich Breloer die Situation. „Nicht immer machen Unternehmer von ihrem Wissensvorsprung maßvollen Gebrauch. Häufig werden durch geschickte Klauseln die Laien auf der anderen Seite übervorteilt.“

Verstöße auf der gesamten Bandbreite
In Grundstückskaufverträgen und insbesondere in Bauverträgen wird gegen gesetzliche Gebote und Verbote, gesetzliche Leitbilder, das Transparenzgebot und das Äquivalenzgebot verstoßen.

Gesetzliche Gebote und Verbote finden sich insbesondere in §§ 307 ff BGB, in denen die EG-Richtlinie zum Verbraucherschutz in nationales Recht umgesetzt wurde. Der Grundsatz der vollständigen Vertragsfreiheit wird durch berechtigte Interessen des Verbraucherschutzes eingeschränkt.

Ferner darf das gesetzliche Leitbild von Grundstückskauf- oder Bauwerkverträgen nicht so deformiert werden, dass es zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers kommt. Insoweit besteht ein Zusammenhang mit dem Äquivalenzgebot des Verbraucherschutzrechts. Der Austausch von Leistung und Gegenleistung soll möglichst gleichzeitig und gleichwertig durchgeführt werden. Diese allgemeine Forderung des Gesetzes darf durch „gestellte“ Klauseln nicht verzerrt werden. Vorformulierte Zahlungspläne dürfen nicht zu einer ungesicherten Vorauszahlung des Werklohns führen, damit der Bauherr im Falle einer Firmeninsolvenz nicht zu Schaden kommt oder das gesetzliche Leistungsverweigerungsrecht des Bauherrn bis zur vollständigen und mängelfreien Leistung des Unternehmers nicht ausgehebelt wird. Mängelrechte dürfen nicht im Übermaß und ohne Rücksicht auf spezifische Verantwortungsbereiche eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Größere Rechtssicherheit, Transparenz und Chancengleichheit als Ziel
Das Abmahnen von verbraucherfeindlichen Vertragsklauseln in Bauverträgen betrachtet der BSB als unverzichtbar für die Stärkung der Verbraucherrechte. Je informierter Verbraucher sind, umso kritischer prüfen sie Vertragsangebote und umso konsequenter wird verhandelt.

Der Verein hat mit den Abmahnungen und den veranlassten Unterlassungsklagen erreicht, dass diese Unternehmen die abgemahnten Verträge nicht weiter verwenden dürfen und damit künftig Bauherren nicht mehr mit diesen verbraucherfeindlichen Vertragsklauseln konfrontiert werden.

„Als gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation wollen wir, dass alles fair abläuft und Bauherren ihr Risiko erkennen und vermeiden können“, sagt BSB-Vertrauensanwalt Breloer. „Es geht nicht darum, Firmen mit Abmahnungen zu überziehen oder sie vordergründig ins Unrecht zu setzen. Vielmehr zielt unsere Abmahntätigkeit und das jetzt ins Netz gestellte Informationsangebot auf größere Rechtssicherheit sowie auf mehr Transparenz und Chancengleichheit.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Telefax: (030) 31507211

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