Neuauflage Postleitzahlenbuch Sache der RegTP
(Hamburg) - Der BdKEP hat den Deutschen Bundestag aufgefordert, von der Deutschen Post AG keine Neuauflage des Postleitzahlenbuchs zu fordern.
Nach Ansicht des Verbandes ist es nicht Aufgabe eines privatrechtlich organisierten Unternehmens eine der wichtigsten Strukturmerkmale der Kommunikation, die Postleitzahlen, zu verfassen oder neu aufzulegen. Eine Neuauflage ist einzig Aufgabe eines staatlichen Organs, in diesem Fall der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.
Die z. Zt. von allen Unternehmen genutzten Postleitzahlen waren 1993 nach der Wiedervereinigung verfasst worden durch die Deutsche Bundespost als staatliches Organ, für jedermann frei zugänglich.
Seit 1994 ist die Bundespost jedoch die Aktiengesellschaft Deutsche Post mit eigenen Unternehmenszielen. Da der Zugang durch ein mögliches Copyright der Deutschen Post AG eingeschränkt werden könnte, ist die Verwaltung der Postleitzahlen in die Hand der Regulierungsbehörde zu legen ähnlich der Nummerverwaltung in der Telekommunikation.
Der Bundestag hatte die Deutsche Post AG aufgefordert, über eine Wiederauflage des Postleitzahlenbuches nachzudenken aufgrund einer entsprechenden Petition eines Bundesbürgers.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)
Rudolf Pfeiffer, Vorsitzender
Steenwisch 23, 22527 Hamburg
Telefon: 040/4303374, Telefax: 040/4301490
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