Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
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Neuausrichtung der Städtebauförderung erforderlich / Entscheidungsfreiheit der Kommunen durch pauschale Zuweisung der Fördermittel erhöhen

(Berlin) - „Die gravierende Finanzkrise unserer Städte und Gemeinden, verbunden mit der demografischen Entwicklung und dem Bevölkerungsrückgang erfordern eine Neuausrichtung der Städtebauförderung des Bundes und der Länder“, erklärten der Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen des DStGB, Erster Bürgermeister Dr. Peter Braun, Germering, sowie der Städtebaudezernent des DStGB, Norbert Portz, am 18. Mai anlässlich der 59. Sitzung des Ausschusses in Isernhagen.

„Wir müssen uns aktuell der Herausforderung stellen, dass bei einem prognostizierten kommunalen Finanzdefizit von ca. 10 Milliarden Euro im Jahr 2004 und einem Rückgang der kommunalen Investitionen in Höhe von 10 Milliarden Euro in den letzten zehn Jahren die Kommunen immer weniger in der Lage sind, ihre Stadtentwicklung zukunftsorientiert zu steuern“, erklärten Braun und Portz weiter.

Doch die Städte und Gemeinden werden nicht nur ärmer, sie werden auch immer älter und leerer. So wird im Zuge des demografischen Wandels die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland im Jahr 2015 älter als 48 Jahre und ein Drittel der Bevölkerung 60 Jahre und älter sein. Darüber hinaus ist eine zunehmende Disparität zwischen „Wachstums- und Schrumpfungsgemeinden“ zu verzeichnen. Während die neuen Bundesländer seit dem Jahre 1990 ca. 1,3 Millionen Einwohner und damit mehr als die Einwohnerschaft von Leipzig, Magdeburg und Dresden zusammen verloren haben, haben viele Regionen der alten Länder, etwa im Großraum München oder auch in Ostwestfalen, noch Einwohnerzuwächse zu verzeichnen. Allerdings gehen bereits heute auch in strukturschwachen Regionen der alten Länder, insbesondere in monostrukturierten Gemeinden, die Einwohner stark zurück. So wird nicht nur das Ruhrgebiet in den nächsten 20 Jahren rund 450 000 Menschen und damit mehr als die Einwohnerzahl von Bochum verlieren; zunehmend betroffen sind auch strukturschwache ländliche Regionen wie das Saarland oder die Oberpfalz.

„Die Kommunen sind angesichts der immer geringer werdenden Ressourcen und Finanzmittel immer weniger in der Lage, die im Rahmen von Stadtbauförderungsmaßnahmen geforderten kommunalen Eigenanteile bzw. Kofinanzierungen in Höhe von einem Drittel der Gesamtförderung aufzubringen“, erläuterten Braun und Portz.

Zwingend notwendig sei daher eine Neuverteilung der Finanzierung - weg von der Drittelfinanzierung Bund-Länder-Gemeinden – zugunsten der Gemeinden. Neben dieser Absenkung des Kommunalanteils fordert der DStGB darüber hinaus den Bund auf, die Fördermittel für die elf alten Bundesländer von derzeit 150 Millionen Euro auf 300 Millionen Euro zu verdoppeln und damit an die Fördersummen für die fünf neuen Bundesländer in Höhe von derzeit rd. 400 Millionen Euro anzupassen. Nur eine derartige Aufstockung der Fördermittel trägt der Tatsache Rechnung, dass der Kampf gegen Bevölkerungsverluste und Strukturprobleme trotz der nach wie vor bestehenden besonderen Problemsituation in den neuen Ländern mittlerweile eine gesamtdeutsche Thematik betreffe. Die Probleme können nur durch die Schaffung neuer und attraktiver Arbeitsplätze beseitigt werden. Daher ist eine stärkere Ausrichtung von Stadterneuerungsmaßnahmen auf die Förderung privater Investitionen dringend erforderlich, fordert der DStGB.

Darüber hinaus, so Braun und Portz weiter, sei es zwingend notwendig, die Zersplitterung der einzelnen Förderprogramme, die nur zu einem enormen Verwaltungsaufwand für die Städte und Gemeinden führe, zu beseitigen. Ziel müsse es sein, die bestehenden Städtebauförderungs- und Stadtumbauprogramme in einem Programmpaket zusammenzufassen und die Mittel an die Gemeinden als Pauschale in einer Summe und nicht mehr, wie bislang, in Tranchen für Teilleistungen auszuzahlen. Bundes- und Landesförderung dürfen die Kommunen nicht länger „gängeln“ sondern müssen das spezifische kommunale Handeln unterstützen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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