Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.
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Neue Abfallverbringungsverordnung nicht für Marktbeschränkungen missbrauchen

(Berlin) - Der BDE Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. und die BDSV Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. haben in einem gemeinsamen Papier zu dem jüngsten Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Abfallverbringungsverordnung Stellung genommen und die geplanten Verschärfungen, mit denen die illegale grenzüberschreitende Abfallverbringung verhindert werden soll, begrüßt. Damit antworten sie unter anderem auf eine Anfrage des Bundesumweltministeriums (BMU), das um Stellungnahme bis zum 27. August gebeten hatte.

Die beiden Verbände begrüßen im Grundsatz die geplanten Verschärfungen, die der Verhinderung illegaler grenzüberschreitender Verbringungen dienen. Ausdrücklich positiv bewerten BDE und BDSV die verbesserte Abgrenzung gebrauchter, funktionsfähiger Elektro- und Elektronikgeräte gegenüber Elektro- und Elektronikschrott. Nach Meinung der beiden Verbände ist es sachgerecht, dass die Exporteure zukünftig bei der Vermutung einer illegalen Verbringung den Nachweis über die Funktionstüchtigkeit der gebrauchten Geräte erbringen müssen. Mit dieser Beweislastumkehr können künftig Exporte in die Länder Afrikas und Asiens, wo Elektrogeräte häufig unter völlig unzulänglichen, gesundheits- und umweltschädlichen Bedingungen demontiert werden, verhindert werden.

Problematisch sind allerdings der unterschiedliche Vollzug bei den nationalen Verbringungsbehörden sowie die Auswirkungen auf die sogenannten Streckenhändler. Zu Beginn der Verwertungskette ist häufig nicht bekannt, in welche finalen Verwertungskanäle die Abfälle einmünden. Deshalb betrachten es die Verbände als kritisch, dass die Exporteure in Zukunft unter Umständen auch nachweisen müssen, dass die Entsorgungsanlagen im außerhalb der EU gelegenen Empfängerstaat den gleichen Gesundheits- und Umweltstandards entsprechen müssen wie innerhalb der Europäischen Union.

Gleichzeitig unterstreichen beide Verbände, dass die Verschärfungen von den zuständigen Behörden nicht zum Zwecke einer unlauteren Beschränkung des Marktes für Recyclingprodukte auf den Wirtschaftsraum der EU-28 missbraucht werden dürfen. Die deutsche Recyclingwirtschaft kann die an sie gestellten Anforderungen nur dann erfüllen, wenn klar definierte, freie Exportmöglichkeiten bestehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) Ronald Philipp, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Fax: (030) 5900335-99

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