Pressemitteilung | Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)

Neue Abschreibungstabelle Maschinenbau tritt rückwirkend ab 1. Januar 2001 in Kraft

(Frankfurt) - "Jetzt haben unsere Unternehmen endlich die lange vermisste Kalkulationssicherheit. Der Weg für Investitionen ist frei!", kommentiert Diether Klingelnberg, der neue Präsident des VDMA, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) rückwirkend zum 1. Januar 2001 in Kraft gesetzte neue Branchentabelle Maschinenbau. Dies sei ein wichtiger Schritt nach vorn und ein positives Signal gerade für die mittelständischen Unternehmen.

Zurückzuführen sei dies vor allem auf die starke öffentliche Argumentation der Investitionsgüterindustrie, die offensichtlich überzeugen konnte. "Wir freuen uns über das Verständnis, das unser Anliegen letztlich gefunden hat", so ausdrücklich Diether Klingelnberg.

Vorangegangen war ein heftiger Streit über die von der Finanzverwaltung mit Wirkung vom 1.1.2001 veröffentlichte neue AfA-Tabelle "AV", die drastisch verschlechterte Abschreibungsbedingungen u. a. auch für den Maschinenbau vorsah. Da eine Aussetzung bzw. Rücknahme dieser Maßnahme politisch nicht durchsetzbar war, entschloss sich der VDMA, eine eigene Tabelle zu fordern – mit Erfolg.

Die in der nächsten Ausgabe des Bundessteuerblattes veröffentlichte und damit gültige Branchentabelle Maschinenbau orientiert sich an den Abschreibungsregeln, die andere Branchen, wie z. B. die Automobilindustrie, mit eigenen Branchentabellen zum Teil schon seit vielen Jahren nutzen. Hierauf ist auch zurückzuführen, dass die neuen Abschreibungswerte nahezu durchgängig niedriger sind als die vor dem 1.1.2001 angewandten Sätze. Das Finanzministerium beziffert den Steuerausfall der nun eingeführten Branchentabellen auf 400 Mio. DM. Rund die Hälfte davon dürfte allein auf die Maschinenbautabelle entfallen.

Eine Ausdehnung der steuerlichen Nutzungsdauern für die bereits bestehenden Branchentabellen, darunter die zahlreicher Hauptabnehmer des Maschinenbaus, wurde bereits im Sommer ausgesetzt. Zunächst sollen die Ergebnisse eines Gutachtens zu den "Anforderungen an die Abschreibungsregeln im modernen Wirtschaftsleben" abgewartet werden. "Wir gehen davon aus, dass das Finanzministerium rechtzeitig auf uns zukommt und die Ergebnisse mit uns eingehend diskutiert", so Klingelnberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) Lyoner Str. 18 60528 Frankfurt Telefon: 069/66030 Telefax: 069/66031511

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