Neue Bundesregelungen zum Infektionsschutz sind fatal / In Bayern werden bereits vorhandene Regelungen für die Schulen aufgeweicht.
(München) - Mit den bundesweiten Regelungen für den Infektionsschutz sollen Einheit und Klarheit geschaffen werden. Für viele Bundesländer bedeutet dies härtere Maßnahmen. Nicht so für Bayern und seine Schulen. Hier werden bisher gültige Regelungen aufgeweicht. So wird zum Beispiel die neue Grenze, ab der die Nicht-Abschlussklassen in den Distanzunterricht gehen, von vormals 100 auf den Inzidenzwert 165 angehoben. Das ist bei der derzeitigen Corona-Situation nur schwer nachzuvollziehen.
Weiterhin ist es unverständlich, wieso gerade für Schulen, in denen schwerpunktmäßig die Altersgruppe der 10- bis 19-Jährigen verkehrt, Lockerungen vorgenommen werden. Denn gerade diese Altersgruppe steht bei den derzeitigen Inzidenzzahlen mit einem Wert von über 300 an der Spitze. Hinzu kommt bei jüngeren Schülerinnen und Schülern die Tatsache, dass diese Schwierigkeiten mit dem Einhalten der Regeln haben und beispielsweise ständig Abstände unterschreiten und sich mit verrutschten Masken bewegen. Auch suchen sie nach der langen Zeit der Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen verstärkt die Nähe zu den Mitschülerinnen und Mitschülern. Das ist aus Sicht der Kinder absolut verständlich, ist Schule doch derzeit der einzige Ort, an dem sie sich wirklich treffen können. Den Verantwortlichen müsste dies bei den hohen Inzidenzwerten allerdings Sorge bereiten, da hierdurch die erhöhte Gefahr besteht, dass sich Infektionscluster bilden.
Die KEG spricht sich deshalb entschieden dafür aus, den bisherigen Grenzwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 in Bayern beizubehalten bzw. bundesweit festzuschreiben. Außerdem müssen bisher kaum beachtete Lücken im Infektionsschutz für die Schulen endlich geschlossen werden: So gibt es beispielsweise immer noch uneinheitliche Auflagen für SchülerInnen, die auf dem Schulweg und vor allem im Schulbus mit einem positiv getesteten Kind Kontakt hatten. In wenigen Fällen wird hier durch das Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet, für die Mehrzahl werden allerdings keine Maßnahmen eingeleitet.
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