Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Neue BVMed „Re-Use News“: Kanadisches Gesundheitsministerium warnt Krankenhäuser vor der Wiederverwendung von Einmalprodukten

(Berlin/Ottawa) - Das kanadische Gesundheitsministerium hat die Krankenhäuser des Landes, die Gesundheitsministerien der Provinzen und weitere Einrichtungen auf die Risiken der Wiederverwendung von medizinischen Einmalprodukten hingewiesen. Die aufbereiteten Einmalprodukte könnten Infektionskrankheiten übertragen oder nicht mehr richtig funktionieren. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in der neusten Ausgabe seiner „Re-Use News“. In der kanadischen Provinz Manitoba wurde die Wiederverwendung von Einmalprodukten verboten, in anderen Provinzen wurde sie teilweise eingeschränkt. Jetzt werden einheitliche Regelungen gefordert.

In den Jahren 1986 und 2001 hatte das kanadische Gesundheitsministerium Erhebungen durchgeführt und festgestellt, dass einige Krankenhäuser unvermindert medizinische Einmalprodukte wiederverwenden. Dies könne, so das kanadische Gesundheitsministerium „Health Canada“, eine Gefahr für die Patienten darstellen, verursacht durch unzureichende Hygiene oder Funktionsfehler der Produkte. Als im Jahr 2003 ein Patient an AIDS verstarb, entschied der Richter, dass dies auf eine HIV-Infektion durch Verwendung eines bereits benutzten Einmalproduktes zurückgeführt werden könnte. Weitere Fälle sind bekannt. Fachleute gehen außerdem davon aus, dass andere Fälle nie an die Öffentlichkeit kommen – und beklagen, dass das Ministerium so lange untätig geblieben ist.

Jetzt versucht Health Canada das Problem zu regeln. Allerdings gelten seine Vorschriften zwar für die Hersteller der Medizinprodukte, Regelungen für die Anwendung sind jedoch Angelegenheit der Provinzen. So hat beispielsweise Manitoba die Wiederverwendung von Einmalprodukten komplett verboten. Andere Provinzen haben sie in einigen Fällen zugelassen. Auch die Canadian Healthcare Association, die die meisten Krankenhäuser im Land vertritt, fordert einheitliche Maßnahmen und erklärt, dass es in Fragen der Sicherheit keine Unterschiede geben darf.

In Deutschland wird über die Medizinproduktegesetzgebung auch die Sicherheit bei der Anwendung der Produkten geregelt. Für Einmalprodukte besteht kein Wiederverwendungsverbot. Statt dessen soll die Qualität der aufbereiteten Einmalprodukte durch Einhalten der "Anforderungen der Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" gewährleistet werden. Auf einer MedInform-Veranstaltung am 28. Oktober 2004 sollen diese "Vorschriften auf dem Prüfstand" stehen. Weitere Informationen sowie das vollständige Programm finden Sie unter: www.bvmed.de/events/date/medinform281004.html.

Detaillierte Informationen zum Thema sowie die "Re-Use News" befinden sich im Internet unter www.bvmed.de/themen/reuse.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres M.A., Leiter Kommunikation/Presse Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: 030/246255-0, Telefax: 030/246255-99

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