Neue DNA-Gesetzgebung tritt am 1.11.2005 in Kraft / Langjährigen Forderungen des BDK wird Rechnung getragen
(Rheinbach) - Mit Wirkung vom 1.11.2005 trat eine deutlich modifizierte und damit erheblich praxisgerechtere DNA-Gesetzgebung in Kraft. Dem jahrelangen Bemühen des BDK und damit vieler Kriminalpraktiker wird damit in weiten Teilen Rechnung getragen.
Insbesondere die Neuregelungen wie
- der Wegfall des Richtervorbehalts bei so genannten anonymen Spuren
- der Wegfall des Richtervorbehalts bei Einwilligung der von einer DNA-Maßnahme betroffenen Person (so genannte Freiwilligkeitslösung) und
- die erweiterten Anwendungsmöglichkeiten (sowohl in Bezug auf die Anlasstat als auch auf die zu stellende Wiederholungsprognose) auch auf solche Straftaten, die in ihrem Unrechtsgehalt Straftaten von erheblicher Bedeutung gleichgestellt werden können,
werden die kriminalpolizeilichen/staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen deutlich beschleunigen. Es wird zu schnelleren und deutlich mehr Täterüberführungen kommen, erklärte der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Bernd Carstensen. Durch die neue DNA-Gesetzgebung können endlich sowohl kriminalpolizeiliche Sachbearbeiter, als auch die Justiz spürbar von überflüssigen Verwaltungsarbeiten entlastet werden, stellt Carstensen fest. Allerdings gilt es jetzt dem zu erwartenden deutlichen Anstieg von DNA-Untersuchungen personell, finanziell und organisatorisch Rechnung zu tragen.
Mit der ab dem 1.11.2005 gültigen Gesetzeslage wird endlich anerkannt, dass die langjährigen Forderungen des BDK um eine deutlich praxisgerechtere Anwendung des so genannten Genetischen Fingerabdrucks mehr als nur berechtigt waren.
Gleichwohl bleibt die verbandspolitische Forderung des BDK nach Gleichstellung des so genannten Genetischen Fingerabdrucks mit dem herkömmlichen Fingerabdruck (sprich: analoge Anwendung) bestehen, da sie noch mehr den Anforderungen der kriminalpolizeilichen Praxis entspricht fordert der BDK-Vize Carstensen die Politik auf, sich mit dem Erreichten noch nicht zufrieden zu geben.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK)
Pressestelle
Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder
Telefon: (03303) 500132, Telefax: (03303) 503070
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