Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

Neue Kündigungsfrist von Altmietverträgen ist Gefälligkeitsgesetz / Haus & Grund äußert rechtliche Bedenken zur Entscheidung der Regierungskoalition

(Berlin) - Als „Gefälligkeitsgesetzgebung“ der rot-grünen Koalition gegenüber dem Deutschen Mieterbund bezeichnet der Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, Rüdiger Dorn, die gestrige (17. März) Entscheidung im Bundestag zur Verkürzung der Kündigungsfrist in Altmietverträgen.

„Mit dieser einseitigen und rein populistischen Entscheidung durch Rot-Grün verkommt das Mietrecht immer mehr zum Mieterrecht“, kritisiert Rüdiger Dorn die weitere Einschränkung von Vertragsfreiheit und Vermieterrechten. Er sieht vor allem auch den fairen Interessenausgleich zwischen Vermieter und Mieter gefährdet.

Nach der Entscheidung des Bundestages gilt in Standard-Mietverträgen eine dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter, auch wenn sie vor der Mietrechtsreform am 1. September 2001 abgeschlossen wurden und andere Kündigungsfristen enthalten. Ausgenommen davon bleiben individuell vereinbarte Kündigungsfristen.

Haus & Grund äußert dazu auch ganz erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Gesetzesänderung. „Die Regelung führt zu einem Eingriff in eine in der Vergangenheit abgeschlossene privatrechtliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, ohne dass es hierfür eine hoheitliche Rechtfertigung gibt“, unterstreicht Rechtsanwalt Kai H. Warnecke, Mietrechtsexperte bei Haus & Grund. Die einseitige Bevorzugung des Mieters stellt nach seiner Ansicht außerdem einen Eingriff in der Vertragsfreiheit dar und verletzt somit den Grundgedanken des Bügerlichen Gesetzbuches (BGB).

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: 030/20216-0, Telefax: 030/20216-555

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