Neue MaK nur noch im Detail kontrovers
(Berlin) - Für praxisgerecht und ausgewogen hält der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, den am 7. Oktober von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) veröffentlichten Entwurf neuer Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK). Der Verband sieht hierin ein Musterbeispiel für gelungene Deregulierung in dem ansonsten unter starkem Regulierungsdruck stehenden Bankensektor. Der Entwurf sei in enger Abstimmung des BAFin mit der Kreditwirtschaft entstanden. Ziel der neuen MaK sei die Vermeidung von Mängeln in der Kreditorganisation der Banken und den daraus resultierenden Risiken.
VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos begrüßte, dass die Bankenaufsicht in die neuen MaK sinnvolle Öffnungsklauseln eingearbeitet hat, die der heterogenen Institutsstruktur in Deutschland und der Vielfalt des Kreditgeschäfts Rechnung tragen. Abhängig von der Größe der Kreditinstitute, den Geschäftsschwerpunkten und dem Risikogehalt der Geschäfte sei danach auch eine vereinfachte Anwendung der Anforderungen möglich. Dies beziehe sich vor allem auf die Anforderungen an die Organisation des Kreditgeschäftes, wie z. B. die Regelungen zur Funktionstrennung, zur Votierung oder zu den Prozessanforderungen. Insbesondere hätten die Banken hinreichende Freiheiten bei der Zuordnung der Kreditprozesse zu einzelnen Funktionsbereichen. Die deutsche Bankenaufsicht betone damit die von ihr angestrebte, stärker qualitative Ausrichtung.
In der nun beginnenden Konsultation über den Entwurf der neuen MaK sieht der VÖB noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Umsetzungsfristen. Der Verband befürwortet für das In-Kraft-Treten der neuen MaK einen zweistufigen Prozess. Hiernach sollten alle die Elektronische Datenverarbeitung (EDV) berührenden Anforderungen nicht vor Ende 2005 prüfungsrelevant werden, da deren Umsetzung für die Banken mit erheblichem Aufwand verbunden seien. Dagegen sehe das BAFin die Prüfungsrelevanz der neuen Vorgaben bereits Ende 2004 vor.
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