Neue Praxisinfo: Das ändert sich mit dem TSVG in der Praxis (#TSVG)
(Berlin) - Morgen tritt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Alles, was niedergelassene Ärzte zum neuen Gesetz wissen müssen, finden sie ab sofort in der Praxisinfo "Terminservice- und Versorgungsgesetz: Das ändert sich mit dem TSVG in der Praxis".
Der Verband der niedergelassenen Ärzte (NAV-Virchow-Bund) hat darin nicht nur die wichtigsten Änderungen für Deutschlands Arztpraxen gesammelt, sondern beantwortet auch häufige Fragen, wie zum Beispiel:
- Erhalten Ärzte tatsächlich mehr Honorar durch das TSVG?
- Wie ändert sich die Abrechnung durch das TSVG?
- Was können Ärzte tun, die keine 25 Sprechstunden anbieten können oder möchten?
- Müssen Ärzte offene Termine an die Terminservicestellen melden?
- Steigt das Risiko für Regresse bzw. Plausibilitätsprüfungen?
Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Klaus Greppmeir, Hauptgeschäftsführer Presse und Kommunikation
Chausseestr. 119b, 10115 Berlin
Telefon: (030) 288774-0, Fax: (030) 288774-15
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