Neue Regelung für die allergenen Zwölf / Lebensmitteleinkauf wird für Allergiker leichter
(München) - Ab 25. November gilt die neue Regelung zur Kennzeichnung von allergenen Stoffen. Dann werden die zwölf häufigsten Allergene auf der Verpackung stehen. Für 90 Prozent der Allergiker bietet die neue Kennzeichnung eine bessere Orientierung, begrüßt die Verbraucherzentrale Bayern die Vorschrift. Die Verbraucherschützer bedauern jedoch, dass lose Lebensmittel wie Backwaren, Feinkostsalate und Wurstwaren von der Kennzeichnung ausgenommen bleiben. Außerdem gelten lange Übergangsfristen.
Zu den allergenen Zwölf gehört glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Gerste, Roggen, Hafer und Dinkel. Weitere Hauptallergene sind Eier, Fisch, Krebstiere, Erdnüsse, Soja und Milch einschließlich Milchzucker sowie Nüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite. Allergiker erkennen diese Zutaten entweder direkt am Namen des Lebensmittels wie bei Roggenvollkornbrot oder Selleriesalat. Oder die allergene Substanz steht in der Zutatenliste: Zum Beispiel muss neu Sojalecithin angegeben werden. Früher reichte nur Lecithin. Neu ist auch, dass Hilfsstoffe zu nennen sind wie zum Beispiel Milchzucker, der als Trägersubstanz für Aromen dient.
Trotz dieser Schritte für mehr Verbrauchersicherheit ist Vorsicht geboten, meint die Verbraucherzentrale. Denn alle Lebensmittel, die vor dem 25. November hergestellt wurden, kann der Handel noch ungekennzeichnet anbieten. Außerdem gilt die Kennzeichnungsvorschrift nur für die zwölf Hauptallergene. Wer auf andere Lebensmittelbestandteile allergisch reagiert, muss weiterhin aufpassen und beim Hersteller nach der Zusammensetzung fragen. Informationen erhalten Ratsuchende am Lebensmittel-Infotelefon der Verbraucherzentrale Bayern unter Tel. 08105 - 82 92 32 (12 Cent pro Minute).
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Pressestelle
Mozartstr. 9, 80336 München
Telefon: (089) 539870, Telefax: (089) 537553
(tr)
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