Pressemitteilung | VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz

Neue Tierschutzhundeverordnung am 01. Januar 2022 in Kraft getreten

(Hamburg) - Am Samstag, den 01. Januar 2022, trat die neue Tierschutzhundeverordnung in Kraft. Sie beinhaltet etwa besondere Vorgaben für die Sozialisierung von Welpen, wie zum Beispiel den Umgang mit einer Betreuungsperson von mindestens vier Stunden pro Tag. Außerdem sind höhere Anforderungen an die Haltung von Hunden festgeschrieben, so muss beispielsweise der regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen gewährt werden. Die globale Stiftung für Tierschutz VIER PFOTEN begrüßt diese Verbesserungen - für echten Tierschutz brauche es allerdings weitere Maßnahmen.

Rüdiger Jürgensen von VIER PFOTEN: "Die neue Tierschutzhundeverordnung ist
ein erster Schritt in die richtige Richtung, allerdings wurden hier wesentliche Punkte nicht berücksichtigt. Die neue Bundesregierung muss das nun nachholen. Dazu gehört die schnelle Einführung einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und konkrete Maßnahmen, um den illegalen Welpenhandel zu stoppen, der hauptsächlich über Online-Plattformen und soziale Medien stattfindet. Dass das Land Niedersachsen kürzlich im Bundesrat einen Antrag eingebracht hat, der es Behörden erlauben soll, bei sogenannten Diensthunden schmerzhafte Mittel wie Stachelhalsbänder zur Ausbildung einzusetzen, ist aus Tierschutzperspektive nicht nachvollziehbar. Die Bundesregierung muss hier ein klares Zeichen setzen und den Antrag entschieden zurückweisen um hier keine völlig inakzeptablen Ausnahmen zu schaffen. Wenn schon Tiere für militärische und polizeiliche Zwecke genutzt werden müssen, darf ihre Ausbildung auf keinen Fall auf Schmerz und Angst basieren."

Stachelhalsbänder und schmerzhafte Mittel für Tiere gehören ohne Ausnahme verboten

Laut der neuen Verordnung ist der Gebrauch von Stachelhalsbändern und anderen für die Tiere schmerzhaften Mitteln grundsätzlich verboten. Darunter fallen auch Halsbänder mit Sprüh-, Ton-, Ultraschall- oder Vibrationsfunktion. Diese Artikel sollen den Tieren mittels Bestrafungen ein unerwünschtes Verhalten abtrainieren. Das ist ebenso mit etwas Geduld möglich. Jüngst hat das Land Niedersachsen einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der über das Tierschutzgesetz Ausnahmen für Diensthunde ermöglichen soll. Aus Sicht von VIER PFOTEN ist dieser Antrag zwingend durch die Ausschüsse  abzulehnen. 

Dringende Einführung von Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht wichtig

Was aus Tierschutzsicht zu großem Bedauern komplett in der Verordnung fehlt, aber einen großen Einfluss auf das Wohlergehen von Millionen von Tieren hätte, ist die verpflichtende, bundesweite Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen sowie die Regulierung des Online-Handels mit Tieren. Beides wurde zwar jüngst im Koalitionsvertrag festgeschrieben, doch die neue Bundesregierung muss diese Maßnahmen nun auch zeitnah angehen, um enormes Tierleid zu verhindern. 

Quelle und Kontaktadresse:
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz Corinna Madjitov, Referentin Presse und Kommunikation Schomburgstr. 120, 22767 Hamburg Telefon: (040) 399249-0, Fax: (040) 399249-99

(mn)

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