Pressemitteilung | k.A.

Neue Verbändevereinbarung wird den Strommarkt weiter öffnen

(Berlin/Essen) - Im Beisein von Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller unterzeichneten die Verbände der Strombranche und der stromverbrauchenden Wirtschaft am 13.12.1999 eine neue Vereinbarung, die den Wettbewerb auf dem Strommarkt weiter voranbringen wird. Diese Verbändevereinbarung zur Nutzung der Stromnetze löst die erste Vereinbarung vom 22. Mai 1998 ab und wird zum 1. Januar 2000 in Kraft treten.



„Die Nutzung der Stromnetze durch alle Marktteilnehmer ist heute noch die Achillesferse des Wettbewerbs auf dem deutschen Strommarkt. Nur wenn die bestehenden Stromnetze von allen Kunden und Anbietern zu den gleichen günstigen und transparenten Bedingungen genutzt werden können, kann sich der Wettbewerb voll entfalten“, so Horst R. Wolf, Vorsitzender des VIK.



Daher haben sich die Verbände heute auf wesentliche Verbesserungen geeinigt. So erhält jeder Stromkunde durch die Bezahlung einer „Netzbriefmarke“ das Recht zur Nutzung aller Stromnetze in Deutschland. Der Netzpreis wird nicht mehr für jede einzelne „Durchleitung“ ermittelt, sondern ergibt sich aus der insgesamt an einem bestimmten Anschlusspunkt einer Spannungsebene entnommenen Strommenge. Damit ist der Netzpreis nicht mehr abhängig von der Entfernung zwischen Einspeisung und Entnahme. Er kann separat von der Stromlieferung ausgewiesen werden, wodurch die Transparenz der Netzpreise steigt. Gleichzeitig wird allen Stromkunden der Wechsel ihres Lieferanten sowie der zeitgleiche Strombezug von unterschiedlichen Lieferanten stark erleichtert. Damit wird der Strom zu einem börsenfähigen Produkt.



Um die Kosten von unvermeidbaren Abweichungen zwischen der eingespeisten und der entnommenen Strommenge in jeder Abrechnungsperiode zu verringern, können Netznutzer jetzt sogenannte „Bilanzkreise“ bilden. In einem Bilanzkreis können beliebig viele Netzkunden wirtschaftlich zusammengefasst werden. Außerdem haben sich die Verbände auf klare „Toleranzbereiche“ verständigt, innerhalb derer Abweichungen zu keinerlei Zusatzkosten führen. Die ehemals bestehende Pflicht von Einzelkunden, gegenüber dem Netzbetreiber genaue „Bezugsfahrpläne“ abzugeben, ist entfallen. Dies bedeutet eine deutliche Erleichterung der Netznutzung.



Um die Kosten von Stromtransporten über weite Entfernungen abzubilden, wird Deutschland in die zwei Handelszonen „Nord“ und „Süd“ aufgeteilt. Transportiert ein Lieferant per Saldo Strom über diese Nord-Süd-Grenze, wird ein Aufschlag von 0,25 Pf/kWh erhoben. Analoge Entgelte gelten bis zu einer EU-weiten Einigung auch für grenzüberschreitende Lieferungen.



Die neuen Netzpreise orientieren sich an den Kosten, die bei wirtschaftlicher BetriebsfĂĽhrung notwendig sind. Daneben wird jeder Netzbetreiber einem nationalen Benchmarking unterzogen. Diese Anwendung des Vergleichsmarktkonzeptes wird auch im Netzbetrieb zu einem wachsenden Druck auf die Kosten und Preise fĂĽhren.



Dezentrale Stromerzeuger erhalten nach der neuen Vereinbarung von dem Netzbetreiber, in dessen Netz sie einspeisen, eine Gutschrift. Diese entspricht den von ihnen vermiedenen Netznutzungsentgelten in den vorgelagerten Netzebenen. Dadurch werden z.B. auch Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gefördert, die in geringer Entfernung zu ihren Kunden Strom erzeugen und einspeisen.



Um auch einen Wettbewerb um die Belieferung von privaten Haushalten und kleinen Gewerbebetrieben zu ermöglichen, sind vereinfachte Verfahren (Lastprofile) vorgesehen. Lastprofile machen einen aufwendigen Austausch der Messeinrichtungen entbehrlich.



Mit der heute unterzeichneten Verbändevereinbarung haben sich die Netzbetreiber auch zu einer Veröffentlichung neuer Netzpreise binnen spätestens sechs Monate verpflichtet. BDI und VIK erwarten, dass sich mit den neuen Netzpreisen die günstige Preisentwicklung in der Stromwirtschaft fortsetzt. Die Verbändevereinbarung tritt unter dem Vorbehalt ihrer Freigabe durch das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission in Kraft, die insbesondere die Aufteilung des Marktes in zwei Handelszonen kritisch beurteilen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren und soll bis Ende 2001 gemäß den Ansprüchen eines wettbewerbsoffenen Strommarktes weiterentwickelt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Pressekontakt: Assessor Wolfgang Heller,BDI - Tel.: 030/20281-542 Dipl.-Ing. Roland Schmied,VIK - Tel.: 0201/81084-15

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