Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Neue Verfahrensvorschrift geplant: Doppelbesteuerung bei verdeckten Gewinnausschüttungen soll zukünftig vermieden werden

(Berlin) - Das Bundesministerium der Finanzen hat im Rahmen eines Gesprächs des Präsidiums des Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) am 6. Juli 2005 in Berlin mit Bundesfinanzminister Hans Eichel signalisiert, dass eine zusätzliche Korrekturnorm nach der eventuell im Herbst stattfindenden Bundestagswahl in die Abgabenordnung aufgenommen werden soll. Durch die neue Verfahrensregelung würde die Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden von Gesellschaftern, die Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) sind, auch dann ermöglicht, wenn deren Einkommensteuerbescheide bereits bestandskräftig geworden sind. Der DStV hatte in seiner Eingabe S 07/05 das Bundesfinanzministerium auf folgende Problematik hingewiesen und die Einführung einer eigenständigen Korrekturnorm gefordert.

Die Feststellung einer vGA erfolgt regelmäßig im Rahmen einer Außenprüfung beim zahlenden Unternehmen. Zu diesem Zeitpunkt hat der begünstigte Gesellschafter die Leistungen regelmäßig bereits in seiner Einkommensteuererklärung nicht als Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern im Rahmen einer anderen Einkunftsart erfasst. Ist für den Bescheid des Gesellschafters bei Feststellung der vGA bereits Bestandskraft eingetreten, ist eine Korrektur bei geltender Rechtslage nicht in jedem Fall möglich. Folglich gehen die Zahlungen nicht nur zur Hälfte, sondern vollumfänglich in die steuerliche Bemessungsgrundlage ein. Die negativen finanziellen Auswirkungen hat der Gesellschafter zu tragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) C. Herzog, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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