Pressemitteilung | TÜV Verband e.V.

Neuer Bußgeldkatalog tritt heute in Kraft: Kontrolldichte erhöhen und auf Rehabilitation setzen

(Berlin) - TÜV-Verband begrüßt neuen Bußgeldkatalog / Ab 9. November 2021 empfindliche Strafen für Rasen und Falschparken / Rehabilitation von Verkehrsgefährder:innen in den Fokus nehmen

Zum heute in Kraft tretenden neuen Bußgeldkatalog sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband:

"Grundsätzlich begrüßen wir den neuen Bußgeldkatalog als eine wichtige Maßnahme für die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die deutlich höheren Bußgelder werden auf viele Verkehrsteilnehmende disziplinierend wirken. Sanktionen allein reichen aber nicht aus. Die Kontrolldichte im Straßenverkehr muss deutlich zunehmen. Hier sind die Bundesländer am Zug. Und: Langfristige Verhaltensänderungen sind nicht zu erwarten, wenn wir ausschließlich auf disziplinarische Maßnahmen setzen. Bei so genannten Verkehrsgefährdern, die immer wieder mit Regelverstößen auffällig werden, setzen wir zusätzlich auf Rehabilitation: Auto- und Motorradfahrer:innen, die wegen Verkehrsverstößen bereits sechs oder sieben Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg gesammelt haben, sollten zur Teilnahme an Fahreignungsseminaren verpflichtet werden. In den Seminaren können besonders aggressive Verkehrsteilnehmer:innen das eigene Fahrverhalten reflektieren und dadurch langfristig ihr Verhalten anpassen."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) Maurice Shahd, Leiter Kommunikation Friedrichstr. 136, 10117 Berlin Telefon: (030) 760095-400, Fax: (030) 760095-401

(sf)

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