Neuer Lotterie-Staatsvertrag bedroht harmlose Gewinnspiele im Fernsehen und Internet / Neues Gesetz gefährdet Investitionen
(Berlin) - Am Dienstag kommender Woche beraten die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der 16 Bundesländer über einen neuen Lotterie-Staatsvertrag. Mit ihm soll das Lotterierecht in Deutschland neu und einheitlich geregelt werden. Dabei sehen die derzeitigen Planungen vor, die Angebote von Glücksspielen und Lotterien über elektronische Medien- und Kommunikationsformen deutlich einzuschränken.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) befürwortet grundsätzlich das Ziel des Staatsvertrags, einer völlig unkontrollierten Verbreitung von Glücksspielangeboten entgegenzuwirken. Insbesondere müssten die Verbraucher verlässlich vor betrügerischen Anbietern mit intransparenten Preismodellen geschützt werden. Die vorgesehenen Regelungen lassen aber in ihrer Rigidität jede Verhältnismäßigkeit und in ihrer Holzschnitzartigkeit jede Differenziertheit vermissen, beanstandet Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. Hier würde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, indem man mit den Schwarzen Schafen auch alle ehrlichen Unternehmen abstraft und in vielen Fällen ihrer Geschäftsgrundlage beraubt.
Dabei treffen die Regeln gerade den Bereich der elektronischen Medien und Kommunikationsmittel wie Telefon und Internet. Künftig soll es nicht mehr erlaubt sein, an einem Gewinnspiel im Fernsehen über eine 0137-Nummer teilzunehmen, bei dem der Anruf z.B. 49 Cent kostet. Die etwa genauso teure Postkarte bleibt aber weiterhin erlaubt, wundert sich Rohleder. Wieder einmal werden neue Medien und moderne Kommunikationsformen benachteiligt, ohne dass irgendwelche Gründe für einen unterschiedlichen Regelungsbedarf erkennbar sind. Der geplante Staatsvertrag weise damit nicht in die Zukunft, sondern eher in die Vergangenheit.
Weit verbreitete und von den Kunden vielfach genutzte Angebote könnten künftig nicht mehr angeboten werden. Gefährdet wären etwa die bei den Zuschauern beliebten Abstimmungen per TED, verbunden mit einer Gewinnmöglichkeit, die z.B. im Fernsehen eine unmittelbare Einbeziehung des Zuschauers in die Programmgestaltung ermöglichen. Solche Angebote gehören zum Alltag im deutschen Fernsehen, bei privaten wie öffentlich-rechtlichen Anbietern, und haben bislang niemandem geschadet, führt Rohleder aus.
Des weiteren ist geplant, auch die interaktive Teilnahme an privaten Lotterieangeboten über das Internet oder andere elektronische Kommunikationsformen wie SMS künftig gänzlich zu verbieten. Dieses pauschale Verbot geht viel zu weit, kritisiert Rohleder. Auch hier müssten zumindest für geringfügige Spieleinsätze Bagatellgrenzen gelten. Das richtige Schutzziel, Menschen vor massiven wirtschaftlichen Schäden zu schützen, erfordere nicht derart rigide Maßnahmen. Statt des generellen Verbots sei es absolut ausreichend, preisliche Obergrenzen für die Gewinnspielteilnahme einzuführen. Generell sei aber auch die einseitige Benachteiligung von Online-Angeboten gegenüber traditionellen Glücksspielen und Lotterien nicht nachvollziehbar.
Die geplanten Änderungen führen zu einer erheblichen Bedrohung von Investitionen von Telekommunikations- und Medienunternehmen, die aufwändige technische Systeme für die neuen, inzwischen etablierten Angebotsformen entwickelt haben, diese nun aber künftig womöglich nicht mehr einsetzen können. Besonders auffällig ist, dass die geplante Beschränkung von interaktiven Teilnahmen nur für private Lotterieveranstalter gelten sollen. Am Ende entsteht der Verdacht, den Ländern gehe es weniger um den Verbraucherschutz, sondern eher darum, ihre Einkünfte aus staatlichen Lotterien und Glücksspielen vor privater Konkurrenz zu schützen, schließt Rohleder.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM)
Albrechtstr. 10, 10117 Berlin
Telefon: 030/275760, Telefax: 030/27576400