Neuer Pakt für den Rechtsstaat: Die Uhren ticken / DAV begrüßt Modernisierungspläne für die Justiz
(Berlin) - Mit der Erneuerung des „Paktes für den Rechtsstaat“ soll die Justiz der Bundesländer weiter digitalisiert und mit mehr Personal ausgestattet werden. Der DAV begrüßt die Modernisierungsvorhaben, stellt jedoch auch klar: Der Rechtsschutz darf darunter nicht leiden.
„Die deutsche Justiz ist technisch nicht auf der Höhe der Zeit“, hält Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins (DAV), fest. Eigentlich soll ab Januar 2026 an deutschen Gerichten flächendeckend die elektronische Akte eingeführt werden – doch ob das gelingt, ist noch unklar. Im Juli wurden Pläne bekannt, eine Fristverlängerung um ein weiteres Jahr zu ermöglichen. „Dass der Bund nun also weiter unterstützen will, um die Entwicklung voranzutreiben, ist konsequent“, erklärt der Anwalt.
Dafür sei die Modernisierung der Landesgerichtsbarkeiten und -staatsanwaltschaften von großer Bedeutung. „Sich im Koalitionsvertrag auf die Schaffung einer einheitlichen digitalen Umgebung sowie einer Bundesjustizcloud zu einigen, war ein wichtiger Schritt“, so Walentowski. Auch unterstützende KI-Anwendungen müssten in einer zeitgemäßen Gerichtsbarkeit eine Rolle spielen, zum Beispiel bei der Textanalyse.
Noch seien sowohl Hardware als auch Software bei den Gerichten im Bundesgebiet nicht auf dem gleichen Stand. Gerade für die bundesweit tätige Anwaltschaft entstünden dadurch häufig unnötig Komplikationen. „Mündliche Verhandlungen per Videokonferenz müssen technisch bei allen Gerichten möglich sein“, fordert der Rechtsanwalt.
Keine Einschränkung des Rechtsschutzes!
Bei allem Streben nach einer effizienteren Justiz dürfe aber eines nicht vergessen werden: „Die Reformen sollen den Rechtsuchenden dienen und sie nicht einschränken“, mahnt Walentowski. Vorschläge aus dem Koalitionsvertrag wie die Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte, die Begrenzung des Zugangs zur zweiten Instanz, die Ausweitung der Präklusionsfristen oder die Stärkung der Schätzungs- und Pauschalisierungsbefugnisse der Gerichte würden in der Praxis den Rechtsschutz schwächen.
Der DAV sieht bessere Instrumente: „Die Prozessleitungsbefugnis der Richterinnen und Richter erlaubt eine rechtzeitige Verfahrensstrukturierung, die die Effizienz der Justiz erheblich steigern könnte.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520