Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

Neuer Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Zeitschriftenredakteure / Tarifvertragsparteien vereinbaren Öffnung des Manteltarifvertrages bis Ende 2010

(Berlin) - In mehreren Gesprächen in den vergangenen Wochen konnte sich der VDZ Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger mit den Journalistengewerkschaften auf eine bis 31. Dezember 2010 befristete Öffnung des Manteltarifvertrags für Redakteure an Zeitschriften zum Zweck betrieblicher Bündnisse für Arbeit einigen. "Diese Regelung ermöglicht den Verlagen, notwendige Kürzungen der Jahresleistung und des Urlaubsgeldes vorzunehmen, um dem Konjunktureinbruch insbesondere in der Werbebranche möglichst ohne Personalabbau in den Redaktionen zu begegnen", erklärte VDZ-Justitiar Dirk Platte. Zusätzlich könne auch mit dem Betriebsrat vereinbart werden, die Redakteursgehälter bei gleichzeitiger Reduzierung der Arbeitszeit zu kürzen.

Die Kürzungen sind für die Dauer von 12 Monaten möglich. Auf Verlangen des Betriebsrates sind die rückläufigen Anzeigen- oder Vertriebsumsätze aller Verlagstitel oder einzelner Titelgattungen in zwei aufeinander folgenden Quartalen durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zu testieren. Diesem Tarifvertrag haben alle Landesverbände im VDZ außer Nordrhein-Westfalen zugestimmt. Er tritt rückwirkend zum 1. April 2009 in Kraft.

Den Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften finden Sie hier (http://www.vdz.de/fileadmin/piclib/newspics/Tarifpolitik/TV_Beschaeftigungssicherung_Zeitschriftenredakteure.pdf).

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), Haus der Presse Pressestelle Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-103

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