Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Neuer Vorläufigkeitsvermerk bestätigt Auffassung des DStV / BMF schließt nicht mehr aus, dass Haushaltsbegleitgesetz 2004 verfassungswidrig ist

(Berlin) - Einkommensteuerbescheide ergehen mit sofortiger Wirkung vorläufig, soweit durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderte Vorschriften betroffen sind. Dies erklärte das Bundesministerium für Finanzen mit Schreiben vom 8. April 2005 (IV A 7 - S 0338 - 27/05 -). Einsprüche gegen Steuerbescheide, die sich auf die Verfassungswidrigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes berufen, ruhen. Der Deutsche Steuerberaterverband hatte im Januar 2005 einen Mustereinspruch für seine Mitglieder herausgegeben (www.stbdirekt.de Nr. 005399), in dem das verfassungswidrige Zustandekommen der auf der sog. Koch-Steinbrück-Liste beruhenden Regelungen gerügt wird.

Die Vorläufigkeitserklärung bezieht sich allerdings nicht nur auf diese Normen, sondern das gesamte Haushaltsbegleitgesetz. Außerdem wurde auch die Problematik der steuerfreien Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete in die Liste der Vorläufigkeitsvermerke aufgenommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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