Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Neues Deponierecht muss illegale Ablagerung von Abfällen konsequent unterbinden / BDE fordert wasserdichte Rechtsgrundlagen und Abschaffung von Ausnahmeregelungen

(Berlin) - Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. kritisiert die von der Bundesregierung geplante Veränderung des Deponierechts, die Mitte Juli 2009 in Kraft treten soll. Aus Sicht des Verbandes enthalten die bislang vorgesehenen Neuregelungen nach wie vor Schlupflöcher, die eine unsachgemäße Ablagerung von Abfällen ermöglichen.

"Die noch vorhandenen Regelungslücken müssen umgehend geschlossen werden", fordert BDE-Hauptgeschäftsführer Matthias Raith. "Wir brauchen bundeseinheitliche und wasserdichte Rechtsgrundlagen. Sie müssen sicherstellen, dass beispielsweise die Ablagerung von Abfällen in nicht als Deponien zugelassenen Tongruben künftig nirgendwo in Deutschland mehr erlaubt und ohne Ahndung möglich ist."

In diesem Zusammenhang erwartet der BDE, dass eine zu novellierende Bundesbodenschutzverordnung verfolgungstaugliche und gerichtsfeste Rechtsgrundlagen schafft. In dieser Verordnung muss - wie in Paragraph 12 a des Entwurfes vorgesehen - definiert sein, dass in Zukunft ausschließlich mineralische Abfälle mit festgelegten Grenzwerten außerhalb von Deponien abgelagert werden dürfen. Nur mit dieser Vereinheitlichung, die gleiche Anforderungen an Deponien und die Verwertung von Materialien außerhalb der Deponien stellt, kann der umweltpolitische Grundsatz, lediglich vorbehandelte, biologisch inaktive Abfälle abzulagern, weiterentwickelt und fortgeführt werden.

Nach Auffassung des BDE besteht auch hinsichtlich der weiterführenden Umsetzung der TASi-Ziele im neuen Deponierecht Handlungsbedarf. Insbesondere geht es um das Verbot der Ablagerung unbehandelter Abfälle. Bislang sieht die novellierte Deponievereinfachungsverordnung weitgehende Ausnahme- bzw. Befreiungstatbestände vor, die den Anforderungen eines modernen Deponierechts zuwiderlaufen. So haben Monodeponien der Deponieklasse I nach wie vor legale Möglichkeiten zur Überschreitung von Grenzwerten. Hier sieht der BDE die Gefahr missbräuchlicher Anwendungen, die im Einzelfall dazu führen können, dass höherwertige Deponien ökonomisch und ökologisch in ihrem Bestand gefährdet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

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