Neues DWA-Politikmemorandum 2009
(Berlin/Hennef) - Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat ihre Positionen zur Umweltpolitik in einem neuen Politikmemorandum formuliert. Ihre Hauptaussagen fasst die DWA in sieben Kernthesen zusammen:
- Klimaschutz - Anpassungsstrategien frühzeitig entwickeln,
- Energiewirtschaft - Potenziale der Wasserwirtschaft besser nutzen,
- neues Wasserrecht wird begrüßt,
- Wasserrahmenrichtlinie - Gewässerentwicklung fördern,
- Abwasserabgabe und Einleiterüberwachung modernisieren,
- Bodenschutz effektiv gestalten,
- Abfallrecht weiter entwickeln.
Das Politikmemorandum wird im Rahmen der Messe Wasser Berlin am 2. April 2009 von DWA-Präsident Otto Schaaf an die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltminister Astrid Klug überreicht und steht danach für die fachliche Diskussion zur Verfügung. Die DWA nimmt in ihrem Memorandum zu neuen Herausforderungen Stellung, die sich vor allem in den Bereichen Klima, Energie und Demografie ergeben.
Klimaschutz - Anpassungsstrategien frühzeitig entwickeln
Der Klimawandel erfordert Anpassungsstrategien, um den hydrologischen Extremen (Hochwasser und Niedrigwasser) zu begegnen und die Nutzung des Wassers durch den Menschen (Wasserbewirtschaftung) zu sichern. Mit ihrer interdisziplinären Fachkompetenz will die DWA Konsequenzen für die Wasserwirtschaft sichtbar machen sowie Handlungsoptionen für folgende Aufgabenbereiche entwickeln:
- Hochwasser/Niedrigwasser,
- Wasserverfügbarkeit/Wasserqualität,
- Schifffahrt.
Risiken durch Hochwasser müssen analysiert werden, so dass sie durch geeignete Vorkehrungen minimiert werden können. Ebenso müssen die vielfältigen Auswirkungen drastischer Verknappungen des Wasserdargebots in den Fließgewässern - etwa Auswirkungen auf Kraftwerke und Binnenschifffahrt - erfasst und strategisch bewertet werden. Die Politik ist aufgefordert, hier die erforderlichen Leitlinien des Handelns zu erarbeiten und durchzusetzen.
Energie - Potenziale der Wasserwirtschaft besser nutzen
Die DWA begrüßt die Klimaschutzinitiativen der Bundesregierung und betont dabei, dass die Wasserwirtschaft viele Lösungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Energiegewinnung bietet: zum Beispiel die Nutzung von Wasserkraft, die energetische Nutzung von Klärschlamm (einschließlich Co-Vergärung) sowie von Abfällen bis hin zur Wärmegewinnung aus Abwasser. Dem sparsamen und effizienten Einsatz von Energie kommt gleichfalls hohe Bedeutung zu.
Demografische Entwicklung - politische Leitlinien erarbeiten
Starke Veränderungen in der demografischen Entwicklung können städtebauliche Anpassungsmaßnahmen erfordern. Politik und Wasserwirtschaft sind aufgerufen, dazu im Dialog Strategien und politische Leitlinien zu erarbeiten, die zu flexiblen und regionalen Lösungen führen.
Neues Wasserrecht wird begrüßt
Die Neugestaltung des Wasserrechts und des Naturschutzrechts auf Bundesebene wird von der Bundesregierung intensiv betrieben. Die DWA begrüßt diese Aktivitäten und begleitet sie konstruktiv. Sie bedauert, dass diese Vorhaben nicht im Rahmen eines Umweltgesetzbuches verwirklicht werden konnten. Die Bundesregierung hat im März 2009 Gesetzesentwürfe beschlossen, die noch in diesem Jahr vom Gesetzgeber verabschiedet werden sollen. Dabei geht es auch darum, die Europatauglichkeit des deutschen Umweltrechts zu verbessern. Die Wasserwirtschaft in Deutschland wird weitgehend durch europäische Vorgaben geprägt.
Anthropogene Spurenstoffe wissenschaftlich bewerten
Anthropogene Spurenstoffe im Gewässer und Trinkwasser werden zunehmend wegen der Vielfalt an Stoffen als komplexes Problem diskutiert. Die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sind zum großen Teil noch nicht bekannt. Die DWA wird daran konstruktiv mitwirken, die relevanten Fakten zu erfassen, zu analysieren und potenzielle Risiken zu bewerten. Gewässerbezogene Aktivitäten müssen mit den Vorgaben des europäischen Chemikalienrechts (REACH-Verordnung) harmonisiert werden. Minderungsstrategien müssen wissenschaftlich anerkannte Kriterien wie no effect level (noel) berücksichtigen.
Abwasserabgabe und Einleiterüberwachung modernisieren
Die Nutzung von Fließgewässern bedarf einer sorgfältigen Überwachung. Bei der Einleitung von Abwasser gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis von staatlicher und Eigenüberwachung zu erreichen. Insgesamt sollte die Eigenverantwortung der Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen deutlich gestärkt werden, wobei moderne technische Verfahren und Erkenntnisse wie zum Beispiel die Online-Überwachung genutzt werden sollten. Die staatlichen Überwachungsstrategien sollten daher mit dem Ziel überprüft werden, im Wesentlichen den Prozess und die Ergebnisse der Selbstüberwachung zu kontrollieren. Diese Ansätze sollten bei der Weiterentwicklung der Abwasserverordnung Berücksichtigung finden. Die DWA legt Wert darauf, dass die Abwasserabgabe in der kommenden Legislaturperiode einer deutlichen Reform unterzogen wird.
Infrastrukturmaßnahmen fördern
Bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen wie bei öffentlichen Kanalisationsanlagen besteht wegen der festgestellten Undichtigkeiten erheblicher Sanierungsbedarf. Pro Jahr werden 1,7 Milliarden Euro zur Kanalsanierung investiert. Zum besseren Schutz des Grundwassers, zum Substanzerhalt und gleichzeitig zur Stützung der Wirtschaft fordert die DWA, solche Investitionen staatlich zu unterstützen. Hier gilt es, differenziert über Kredite oder andere Förderprogramme wichtige Impulse zu geben. Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Ertüchtigung vieler Hochwasserschutzeinrichtungen, besonders der Deiche.
Bodenschutz effektiv gestalten
Die EU berät den Entwurf für eine EU-Bodenschutzrichtlinie, die bisher im EU-Ministerrat nicht die notwendige Mehrheit gefunden hat. Der bisherige Vorschlag würde für Deutschland keine Verbesserungen, sondern zusätzliche bürokratische Vorgaben mit sich bringen. Das seit 1998 bestehende deutsche Bodenschutzrecht hat sich als flexibles Instrument bewährt. Der Handlungsbedarf für europäische Regelungen bedarf einer grundsätzlichen Überprüfung, wobei die Auswirkungen des Klimawandels auf Böden zu berücksichtigen sind. Bei der aktuellen Weiterentwicklung der Bundesbodenschutzverordnung sollten für bestehende Bodenverunreinigungen auch natürliche Rückhaltevorgänge (Monitored Natural Attenuation) Berücksichtigung finden.
Abfallrecht weiter entwickeln
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie ist 2008 novelliert worden. Ziele der Neuregelung sind, das europäische Abfallrecht zu vereinfachen, klarer zu gestalten und einen nachhaltigen Ressourcenschutz zu gewährleisten. Die DWA begrüßt die Zusammenfassung der sich teilweise überschneidenden Regelungen im Recht der Ablagerung von Abfällen. Um die Verwertung mineralischer Abfälle zu sichern und zu verbessern, sollten zwischen Abfallwirtschaft sowie Boden- und Grundwasserschutz abgestimmte und praxistaugliche Anforderungen EU-weit festgelegt werden. Die bisher dazu vorgelegten Arbeitsentwürfe müssen in diesem Sinne überarbeitet werden.
Klärschlammverwertung qualitativ sichern
Die DWA legt Wert darauf, dass die Anforderungen an Düngemittel in der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung mit denen des Düngerechts abgestimmt werden. Grundlage muss dabei eine einheitliche Bewertung sein, die das Verhältnis der Nähr- und Schadstoffe eines Düngemittels berücksichtigt.
Das DWA-Politikmemorandum 2009 kann bei der DWA-Bundesgeschäftsstelle angefordert oder von der DWA-Website heruntergeladen werden (Tel. 0 22 42/872-333, www.dwa.de).
Quelle und Kontaktadresse:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Pressestelle
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Telefon: (02242) 8720, Telefax: (02242) 872135
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