Pressemitteilung | Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)

Neues Gentechnikgesetz wirft ungelöste Fragen auf: Seehofer muss nachbessern

(Berlin) - Nach monatelangen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen ist jetzt der Entwurf für ein neues Gentechnikgesetz bekannt geworden. Auch wenn viele der in den letzten Monaten diskutierten Verschlechterungen nicht eingetreten sind, werfen die geplanten Änderungen eine Reihe ungelöster Fragen auf und sind nicht geeignet eine Lebensmittelproduktion ohne Gentechnik dauerhaft abzusichern.

„Ein wesentlicher Teil der Lasten der Koexistenz soll von denen getragen werden, die die Gentechnik nicht wollen. Das ist und bleibt unakzeptabel“, so Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW).

Positiv bewertet der BÖLW, dass es nun doch bei den geltenden Regeln für das Standortregister für Gentechnikpflanzen bleiben soll. Danach müssen Gentechnikfelder parzellengenau im Internet dargestellt werden. „Alles andere wäre zu einem bürokratischen Monster geworden“, versichert Löwenstein.

Für unbegründbar hält der BÖLW-Vorsitzende hingegen, dass konventionell wirtschaftende Bauern durch geringere Feldabstände vor dem Pollenflug von Gentechnikpflanzen geschützt werden sollen als ihre ökologisch wirtschaftenden Kollegen. „Gentechnikfreiheit ist unteilbarer Anspruch der gesamten Landwirtschaft. Ein Regelwerk, das auf dem Großteil der Fläche eine schleichende Kontamination mit künstlichen Genkonstrukten aus den Laboren von Monsanto und Co zulässt, bedroht alle – auch Biobauern oder Imker“, so Löwenstein.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Abstände und sonstige Vorsichtsmaßnahmen gegen Verunreinigungen durch Gentechnik unterbleiben können, wenn betroffene Landwirte auf einen Schutz verzichten oder sich nicht dazu äußern. „Das ist in Wirklichkeit ein weiteres Element zur unkontrollierten Gentechnikausbreitung“, erläutert Löwenstein. „Denn dann weiß niemand mehr, wo die durch Fremdbestäubung entstandenen Gentechnikpflanzen wachsen, wie sie in Verkehr gebracht und wo sie erneut ausgesät werden.“ Er verweist in dem Zusammenhang auf jüngst bekannt gewordene Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen, wo aufgrund des warmen Winters auf dem Acker verbliebene Maiskörner im Folgejahr aufwuchsen, wodurch sich unerkannt Gentechnikpollen verbreiten kann“.

Als unzureichend bezeichnet Löwenstein die Haftungsregelung: „Die windelweichen Formulierungen bei der Haftung werden der Wirklichkeit in der Lebensmittelwirtschaft nicht gerecht.“ Handel und Verarbeitung können aufgrund gesetzlicher Vorgaben, unausgereifter Analyseverfahren und den Risiken weiterer Verunreinigungen im Produktionsprozess keine GVO-Kontaminationen bis 0,9 Prozent tolerieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) Pressestelle Marienstr. 19-20, 10117 Berlin Telefon: (030) 28482-300, Telefax: (030) 28482-309

NEWS TEILEN: