Neues Gesetz gefährdet Pflege-WGs in Mecklenburg-Vorpommern
(Schwerin) - Das neue Wohn- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) bringt vor allem für die Pflege-WGs im Land zusätzliche bürokratische Belastungen mit sich und gefährdet diese wichtige Angebotsform. Darauf weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) anlässlich der gestrigen Sachverständigenanhörung im Sozialausschuss des Landtags hin.
"Der Gesetzentwurf sieht weitere Einschränkungen vor, die in der Praxis zu Rechtsunsicherheit und Investitionshemmnissen führen können", warnt der bpa-Landesvorsitzende Michael Beermann. "Pflege-WGs gehören nicht nur zu den bei Angehörigen besonders beliebten Versorgungsformen, sondern sind auch ein wichtiger Baustein in der pflegerischen Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Sie dürfen nicht durch zusätzliche ordnungsrechtliche Vorgaben belastet werden." Beermann fordert eine Übergangsregelung für bestehende WGs bis 2031 und eine klare Abgrenzung von stationären Versorgungsformen.
Deutlicher müsse der Gesetzentwurf auch bei der Verhinderung von doppelten Prüfstrukturen werden: "Die Zusammenarbeit der Prüfbehörden muss klar gesetzlich geregelt werden, um Doppelprüfungen zu verhindern, überflüssige Meldepflichten müssen gestrichen werden. Hinter seinem eigentlichen Anspruch, Bürokratie zu reduzieren, bleibt das Gesetz in dieser Form deutlich zurück", so Beermann.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle, Friedrichstr. 148, 10117 Berlin, Telefon: 030 30878860
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