Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
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Neues Gleichbehandlungsgesetz tritt am 18. August 2006 in Kraft / DIHK: Unternehmen müssen sich auf AGG einstellen / Negative Auswirkungen auf Arbeitsmarkt erwartet

(Berlin) - Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten in allen Betrieben umgehend Beschwerdestellen benannt werden. Das rät der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Anlass ist das neue Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das mit zweiwöchiger Verzögerung jetzt (18. August 2006) in Kraft tritt. Es schreibt Unternehmen u. a. vor, dass eine Person als Ansprechpartner für Beschwerden benannt werden muss. Außerdem muss der Gesetzestext den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Beispiel durch Aushang, zugänglich sein.

Das Gesetz verbietet rund um den Arbeitsplatz Benachteiligungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Der DIHK befürchtet, dass das Gesetz vor allem gerade im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen, Bewerbungsgesprächen und Kündigungen die Unsicherheiten der Unternehmen verschärfen wird. DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben erwartet dadurch negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: "Vor allem werden die Chancen derer verringert, die dringend einen Arbeitsplatz suchen. Denn die Folge wird sein, dass sich die Unternehmen bei Neueinstellungen zurückhalten werden." Insgesamt, so Wansleben, werde das neue Gleichbehandlungsgesetz die Standortbedingungen in Deutschland verschlechtern, weil es immer noch über die EU-Richtlinie hinausgehe.

Der DIHK empfiehlt Unternehmen, sich mit der neuen Rechtslage gründlich auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck hat die IHK-Organisation einen Praxisleitfaden entwickelt, der den Umgang mit dem Gesetz erleichtern soll. Er kann bestellt werden unter www.dihk.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Ute Brüssel, Pressesprecherin Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000

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