Neues Hochschulgesetz / Zu wenig Wirtschaftsbezüge / Hessische Wirtschaft will Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen stärker profilieren
(Frankfurt am Main) - Die IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) fordern weitere Reformschritte im Zusammenhang mit der heute (08. November) im Landtag beratenen Novelle des hessischen Hochschulgesetzes. Das Praxisprofil der Hochschulen müsse gestärkt werden. Die Novelle sei ein richtiger Schritt zur Stärkung der Autonomie der Hochschulen und zur Professionalisierung des Hochschulmanagements. Sie müsse aber deutlich mehr Anreize für eine Stärkung der Zusammenarbeit mit Unternehmen geben, betonen die beiden Spitzenorganisationen der hessischen Wirtschaft.
In den umfangreichen Stellungnahmen der beiden Organisationen zur Anhörung im Landtag werden eine Vielzahl von weitergehenden Vorschlägen unterbreitet. So soll ein modernes Dienstrecht eingeführt werden, dass u.a. eine Bewertung der Lehrbefähigung nach einer Probezeit vorsieht und entsprechende Qualifizierungsangebote bereithält. Die Wirtschaftsverbände erwarten darüber hinaus, dass die Landesregierung parallel zum Gesetzesentwurf und den bevorstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes Modelle für die Einführung von Studiengebühren und für die erweiterte Studentenauswahl an der Hochschule vorlegt.
Positiv bewerten die Wirtschaftsvertreter die Stärkung von Präsidium und Dekanaten. Das Gesetz überträgt die Zuständigkeit für Berufungen von Professoren vom Wissenschaftsminister auf den Hochschulpräsidenten. Die konsequente Umsetzung des Bologna-Prozesses in Hessen, mit der Etablierung von aufeinander aufbauenden Bachelor- und Masterstudiengängen und abschlüssen, als Regelmodell in den hessischen Hochschulen, wird begrüßt. Ebenso finden die erweiterten Regelungen zum Hochschulzugang die Zustimmung der beiden Organisationen.
Kritik äußern IHKs und VhU an der unzureichenden Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bei der Kompetenzentwicklung der Hochschulen und an fehlenden Vorgaben zur Zusammenarbeit der Hochschulen untereinander. Diese Zusammenarbeit sei notwendig, um fachlich und regional ausgewogene Studienangebote in Hessen sicher zu stellen. Die Profilbildung der Hochschulen müsse darüber hinaus die regionale Wirtschaftsstruktur und deren Entwicklungspotenzial in Forschung und Produktion berücksichtigen.
Die thematische und fachliche Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft soll sich nach dem Vorschlag der hessischen Wirtschaft in der Organisationsstruktur der Hochschulen widerspiegeln. IHKs und VhU schlagen vor, die Hochschulräte mit ihren hochschulexternen Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft zu einem echten Aufsichtsgremium mit eigenen Kontroll- und Initiativrechten zu entwickeln. Das Muster der Hochschulreform in Baden-Württemberg könne hierzu gute Impulse geben.
Auch die in der Gesetzesnovelle vorgesehene Quotierung der finanziellen Zuwendungen an die studentischen Gremien sehen die Wirtschaftsorganisationen kritisch. Sie verweisen auf den hohen Stellenwert des ehrenamtlichen Engagements von Studierenden im Hinblick auf die Ausbildung von sozialen und persönlichen Kompetenzen. Mit Verweis auf amerikanische und britische Universitäten sollen Wege gefunden werden, das Engagement der Studierenden auf breiter Basis zu verbessern.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V.
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Telefon: 069/95808-0, Telefax: 069/95808-126