Neues Industrie-Netzwerk soll Informationsaustausch zu REACH fördern
(Berlin) - Die europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betrifft nicht nur die chemische Industrie, sondern auch die nachgelagerten Branchen und somit alle Industriezweige und Unternehmen jeder Größe. Es ist daher entscheidend, dass sich die Unternehmen frühzeitig mit ihren Pflichten unter REACH auseinandersetzen, sagte Carsten Kreklau, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Die Implementierung muss so erfolgen, dass auch die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt werden und der finanzielle und administrative Aufwand gering gehalten wird. Mit dem BDI-REACH-Helpdesk, einer Internetplattform will der BDI die Unternehmen bei der Implementierung unterstützen.
Darüber hinaus sei auch die Zusammenarbeit innerhalb der Industrie entscheidend für eine erfolgreiche Implementierung der Verordnung. Um diese zu fördern, hat der BDI am Freitag (1. Juni 2007) gemeinsam mit BUSINESSEUROPE und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft den Anstoß zur Gründung eines europäischen Industrienetzwerkes gegeben. Hierdurch soll zum einen der Informationsaustausch innerhalb der Industrie gefördert werden. Es soll auch sichergestellt werden, dass sich die Industrie dergestalt organisiert, dass sie gegenüber Politik und Behörden mit einer Stimme spricht, sagte Kreklau.
Eine entscheidende Veränderung, die die Verordnung mit sich bringe, sei die Umkehr der Beweislast, die die Verantwortung für die Sicherheit der Stoffe von den Behörden auf die Hersteller und Importeure übertrage. Die Industrie ist sich dieser Verantwortung bewusst. Sie kann dieser Verantwortung jedoch nur gerecht werden, wenn sie den Prozess der Implementierung entscheidend mit gestalten kann. Eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden, insbesondere mit der Europäischen Agentur für chemische Stoffe, ist deshalb von essentieller Bedeutung, so Kreklau.
REACH ist aus Sicht des BDI das größte umweltpolitische Gesetzeswerk, das die EU in den vergangenen 20 Jahren auf den Weg gebracht hat. Es ist seit dem 1. Juni in weiten Teilen in Kraft getreten. Über einen Zeitraum von bis zu 11 Jahren sollen Stoffe in der zentralen Datenbank der neu einzurichtenden europäischen Agentur für chemische Stoffe in Helsinki registriert werden. Es wird erwartet, dass dies etwas 30.000 Stoffe betrifft. Die Verordnung soll Defizite bei Daten zu den Eigenschaften nahezu aller Stoffe und zu ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt beseitigen und durch Erstellung eines Datenpools die Entscheidungsgrundlage für die Verwendung von Stoffen schaffen.
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Pressestelle
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566
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