Pressemitteilung | Virchowbund - Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
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Neues Merkblatt zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz

(Berlin) – Sieben Monate nach Inkrafttreten kann das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG), das die Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte gravierend verändert hat, endlich umgesetzt werden.

Denn seit 1. Juli 2007 gilt der neue Bundesmanteltarifvertrag, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen ergänzt.

Geregelt ist nun unter anderem
- wie viele Ärzte in einer Praxis beschäftigt werden dürfen,
- wie die vertragsärztliche Tätigkeit an weiteren Orten ausgeübt werden darf,
- welche Sprechstundenzeiten persönlich erbracht werden müssen,
- welche Regelungen für Teilgemeinschaftspraxen gelten.

Gleichzeitig trat zum 1. Juli 2007 die KV-übergreifende Berufsausübungsrichtlinie der KBV in Kraft.

Der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e. V., hat dazu ein Merkblatt herausgegeben, in dem die neuen Kooperations- und Berufsausübungsmöglichkeiten für Vertragsärzte dargelegt werden. Neben dem juristischen Hintergrund enthält das Blatt Informationen über bestehende Einschränkungen durch den Bundesmanteltarifvertrag.

Das Merkblatt ist für Mitglieder selbstverständlich kostenlos erhältlich, Nichtmitglieder zahlen 2 Euro. Mitglieder des Verbandes haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich über die Rechtsabteilung des Verbandes ohne zusätzliche Kosten juristisch beraten zu lassen.

Weitere Informationen und Bestellung:

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Bundesgeschäftsstelle Berlin Klaus Greppmeir, Hauptgeschäftsführer Chausseestr. 119b, 10115 Berlin Telefon: (030) 2887740, Telefax: (030) 28877413

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