Neues Ökosteuergesetz bringt zusätzliche Belastungen für Obst- und Gemüsebau / Europäische Konkurrenzsituation verschlechtert sich weiter
(Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat am 14. November 2002 das Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform beschlossen. Für den Obst- und Gemüsebau bedeutet dies nach Berechnungen des Bundesausschusses Obst und Gemüse zusätzliche Belastungen. So werden die ermäßigten Ökosteuersätze für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft angehoben. Diese ermäßigten Ökosteuersätze steigen bei Strom, Heizöl und Erdgas von 20 auf 60 Prozent. Für den Unterglasanbau konnten zwar bestimmte Verbesserungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erreicht werden, so die befristete Verlängerung der Erstattungsregelung und die Anhebung des Erstattungssatzes bei der Mineralölsteuer für den Unterglasanbau. Doch die vorgesehenen Anhebungen des ermäßigten Ökosteuersatzes bei Heizöl und Erdgas belasten die Unterglasbetriebe und schwächen sie im Wettbewerb mit ihren europäischen Konkurrenten.
Für den Bundesausschuss Obst und Gemüse ist es nicht akzeptabel, dass die deutschen Obst- und Gemüsebetriebe bei den Energieträgern gegenüber anderen europäischen Konkurrenten nun noch schlechter gestellt werden. Eine Harmonisierung der Energiesteuern auf europäischer Ebene ist deshalb dringend erforderlich. Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Abstand zu den Energiepreisen bei den wichtigsten europäischen Konkurrenten für die deutschen Erzeuger endlich anzugleichen.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse wird getragen vom Deutschen Bauernverband (DBV), dem Zentralverband Gartenbau und dem Deutscher Raiffeisenverband.
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