Neues Rechtsgutachten vorgelegt / SE-Vorratsgründungen hebeln Mitbestimmung nicht aus
(Düsseldorf) - Vorratsgründungen von Europäischen Aktiengesellschaften (SE) können nicht dazu benutzt werden, Mitbestimmungsrechte zu unterlaufen. Das zeigt ein neues Gutachten des Oldenburger Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Thomas Blanke im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung.
Anlass für die Expertise waren einzelne Versuche, mit einer so genannten Vorratsgründung - der Gründung einer SE ohne Beschäftigte - Verhandlungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zu vermeiden. Die gerade veröffentlichte Untersuchung kommt nun zu dem Schluss, dass sich kein Unternehmen mit dem Argument, die zukünftige SE habe (noch) keine Arbeitnehmer, über die gesetzlichen Vorschriften zur Gründung hinwegsetzen könne.* Die sind klar: Eine SE kommt nur zu Stande, wenn die Mitbestimmungsfrage geklärt ist. Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung der Mitbestimmung müssen mit einem speziell dafür zu bildenden Besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmerseite geführt werden. In dieselbe Richtung wie das Gutachten geht ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg: Es verweigerte einer arbeitnehmerlosen SE die Eintragung in das Handelsregister.
Gutachten und Urteil zeigten, "dass die Rechtsform SE nicht gegen die deutsche Form der Unternehmensmitbestimmung gerichtet ist", analysiert Dr. Roland Köstler, Experte für Wirtschaftsrecht in der Hans-Böckler-Stiftung. Zwar können Arbeitnehmervertreter und Unternehmensleitung sich binnen sechs Monaten über eine neue Form der Mitbestimmung verständigen. Gelingt dies nicht, greift aber die bislang geltende Variante - bei deutschen Unternehmen ist das die deutsche Mitbestimmung.
Skeptisch sieht Köstler auch Berichte, wonach die Mitbestimmung zunehmend durch andere Konstruktionen wie die Gründung einer Limited oder die Zwischenschaltung einer ausländischen Holding umgangen werde. Solche Darstellungen basierten auf Einzelfällen, bisweilen sogar nur auf Gedankenspielen. Empirische Belege für einen angeblichen Trend seien nicht zu erkennen, so der Experte.
*Prof. Dr. Thomas Blanke: "Vorrats-SE" ohne Arbeitnehmerbeteiligung, Böckler edition 161
Weitere Informationen und Grafik zum Download im Böckler Impuls 19/2005. Abrufbar unter www.boecklerimpuls.de
Quelle und Kontaktadresse:
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