Pressemitteilung | Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.)

Neues Steuerberatungsgesetz belässt es beim alten Monopol für Buchhaltungsdienstleistungen

(Berlin) - Am 11. April trat das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz in Kraft. Das Gesetz regelt u. a. die Befugnisse der ca. 100.000 selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter in Deutschland. Für sie bringt die Novelle keine Verbesserung ihrer berufsrechtlichen Rahmenbedingungen, auch wenn damit Deutschland mit den staatlichen Reglementierungen der Buchhaltung innerhalb der Europäischen Union einen traurigen Spitzenplatz einnimmt.

Hintergrund ist, dass ein deutscher Buchhalter oder Bilanzbuchhalter eine laufende Buchhaltung erbringen darf. Dabei wird zwangsläufig auch die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt. Bisher erkennt der Gesetzgeber nicht an, dass die Umsatzsteuervoranmeldung beim Buchen erstellt wird. Der Wettbewerb wird damit erheblich behindert, in der Praxis kommt es deswegen immer wieder zu unnötigen juristischen Auseinandersetzungen.

Die in Jahrzehnten gewachsene Verflechtung zwischen Politik und Steuerberaterlobby hat eine umfassende Liberalisierung des Steuerberatungsgesetzes bislang verhindert. Der Gesetzgeber ist wieder einmal vor den massiven Protesten der Steuerberaterfunktionäre eingeknickt.

Nicht nur selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter leiden unter dem deutschen Sonderweg. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen zahlen für Buchhaltungsdienstleistungen mehr als ihre Mitbewerber aus dem europäischen Ausland. Deswegen unterstützt auch der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) die berechtigten Forderungen der selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.) Daniela Zeller, Öffentlichkeitsarbeit Kronenstr. 19, 10117 Berlin Telefon: () , Telefax: () 20912940

(el)

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