Neues Urteil zur Gründung von Limited-Gesellschaften mit EU-Zusatz: BDU rät zu sorgfältiger Werbung
(Bonn) - Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. weist auf eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Dresden zur Gründung einer Limited-Gesellschaft hin, bei der unzulässigerweise der Zusatz EU genutzt wurde. In dem vom Landgericht Dresden entschiedenen Fall (Urteil vom 11. April 2006 - 42 O 386/05) hatte eine Beratungsgesellschaft mit dem Slogan EU-GmbH - Limited Beratung vom Testsieger. Die Alternative zu deutschen Rechtsformen geworben. Zu Unrecht, wie die Dresdner Kammer entschied. Damit werde potenziellen Klienten suggeriert, es gebe für haftungsbeschränkte Unternehmen eine einheitliche Gesellschaftsform nach EU-Recht. Da diese aber nicht existiert, empfiehlt der Consulting-Verband, besonders Unternehmensbroschüren und -internetseiten sorgfältig abzufassen.
Das Urteil ist zu begrüßen und schafft auch eine klare Vorgabe bei Existenzgründungen, so BDU-Vize-Präsident Dr. Lutz Mackebrandt. Der BDU beobachte eine Zunahme von Werbung bei der Limited-Gründung, die zumindest diskussionswürdige Inhalte aufweise. Darunter fielen Fälle wie der vom Dresdner Gericht entschiedene, in denen unter Verwendung internationaler Kürzel ein größerer Geschäfts- oder Tätigkeitsumfang suggeriert werde, als er tatsächlich bestehe. Anlass zur Sorge seien zudem Offerten, die nicht ausreichend klar machten, mit welchen mittel- und langfristigen Kosten sowie welchen Haftungskonsequenzen deutsche Limited-Gründer zu rechnen hätten.
Mackebrandt: Ein Kunde darf auf keinen Fall über den Umfang der eigenen Geschäftstätigkeit oder die Bedingungen der Dienstleistung unpräzise informiert oder - mag es auch unabsichtlich sein - getäuscht werden. Im Zweifel sollte auf Formulierungen, die zu einer Fehlinterpretation einladen, ganz verzichtet werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU)
Klaus Reiners, Pressesprecher
Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn
Telefon: (0228) 9161-0, Telefax: (0228) 9161-26
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