Neues Zuwanderungsgesetz zügig verabschieden / Jetzt Chance für bessere Integrationspolitik nutzen
(Berlin) - Der Gesetzgeber sollte noch im ersten Halbjahr 2003 ein neues Zuwanderungsgesetz verabschieden. Angesichts der dramatischen Integrationsprobleme von Aussiedlern und Ausländern muss die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Chance genutzt werden. Die in dem gescheiterten Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Integrationskurse für Zuwanderer müssen im neuen Gesetz wesentlich besser ausgestattet werden, sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und im Jahr 2001 Mitglied der Zuwanderungskommission (Süßmuth-Kommission), nachdem das Bundesverfassungsgericht am 18. Dezember das Zuwanderungsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat.
Die Integration ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft. Deshalb muss es möglich sein, die Haushaltsmittel dafür wenigstens zu verdoppeln und 170 Mio. EURO zugunsten der Integration umzuschichten, so Landsberg.
Die Kommunen hatten vom Zuwanderungsgesetz einen Quantensprung bei der von Bund und Ländern finanzierten Integrationspolitik erwartet, damit sie langfristig von den wirtschaftlichen und sozialen Lasten in Folge schlechter Deutschkenntnisse, geringer Schul- und Berufsausbildung und hoher Arbeitslosigkeit von Zuwanderern entlastet werden. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Süßmuth-Kommission, ergänzte Landsberg. Mit dem im März 2002 verabschiedeten Zuwanderungsgesetz sei dies jedoch nur ansatzweise erreicht worden. Daher müsse nun zügig ein neues Gesetz erarbeitet werden, das die Defizite des alten Gesetzes bei den Integrationskursen vermeidet. Landsberg nannte folgende Kernforderungen, über die sich die Integrationsexperten weitgehend einig seien:
- Der Stundenumfang der Integrationskurse darf für Aussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge nicht wie im Zuwanderungsgesetz vorgesehen reduziert werden. Er sollte für alle Teilnahmeberechtigten mindestens 900 Stunden umfassen. Nur so könnten Sprachkenntnisse vermittelt werden, die gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bieten.
- Es dürfen keine Integrationsbedürftige ersten und zweiter Klasse geschaffen werden: Auch die schon länger in Deutschland lebenden Zuwanderer und diejenigen aus EU-Staaten müssen ebenso wie die Neuankömmlinge einen Rechtsanspruch auf Integrationskurse erhalten.
- Integraler Bestandteil der vom Bund und Ländern geförderten Integrationskurse müssen die notwendigen Rahmenbedingungen sein, wie z.B. vorhergehende Alphabetisierungskurse, Kinderbetreuung und sozialpädagogische Begleitung.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verwies in diesem Zusammenhang auf die sich stetig verschlechternde wirtschaftliche Integration der Zuwanderer:
- Die Sozialhilfequote unter Ausländern ist auf 8,3 Prozent angestiegen und liegt damit dreimal so hoch wie die der einheimischen Bevölkerung (2,8 Prozent). 1980 lag die Sozialhilfequote der Ausländer noch bei 1,5 Prozent.
- Die Arbeitslosenquote der Ausländer beträgt im November 2002 19,3 Prozent, liegt damit 1 Prozentpunkt höher als im Vorjahr und ist doppelt so hoch wie die der Gesamtbevölkerung. 1980 lag die Arbeitslosenquote der Ausländer noch bei 5 Prozent.
- Zusätzlich geht man von knapp 60.000 arbeitslosen Spätaussiedlern aus.
All dies belastet die Kommunen mit Sozialhilfeausgaben in Höhe von mehr als 1,5 Milliarden Euro jährlich.
Landsberg forderte außerdem, das neue Zuwanderungsgesetz so auszugestalten, dass die bei den kommunalen Ausländerbehörden bereits getroffenen Vorbereitungen im Hinblick auf das nun gescheiterte Zuwanderungsgesetz genutzt werden können und nicht umsonst waren.
Quelle und Kontaktadresse:
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