Neuordnung der Jobcenter unverzüglich umsetzen / Öffentlich-rechtliche Verfasstheit der kommunalen Sparkassen bewahren / Zwischenergebnisse der Föderalismuskommission weiter verfolgen
(Berlin) - Vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklungen zur Neuordnung der Jobcenter im Rahmen des SGB II hat der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich die zwischen Bundesminister Clement und dem Vorstand der Bundesagentur Weise vereinbarten Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Dazu die Präsidenten der drei kommunalen Spitzenverbände, Landrat Hans Jörg Duppré (Deutscher Landkreistag), Oberbürgermeister Christian Ude (Deutscher Städtetag) und Oberbürgermeister Christian Schramm (Deutscher Städte- und Gemeindebund): Wir unterstützen nachdrücklich die Absicht des Bundes nach einer Dezentralisierung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften nach dem Hartz IV-Gesetz. Damit wird eine von Städten, Kreisen und Gemeinden seit langem erhobene Forderung endlich aufgenommen. Diese Ankündigungen müssen unverzüglich und konsequent in die Praxis umgesetzt werden. Hier sichern wir die konstruktive Mitarbeit der Kommunen ohne Wenn und Aber zu. Es kann jetzt erreicht werden, dass die Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften verantwortlich und gestaltend tätig werden und auf Wunsch das operative Geschäft zu einem Großteil selbst steuern können.
Die drei Verbandspräsidenten ergänzten, dass man den Fortschritt der Umsetzung genau beobachten werde und dann bei Bedarf die Aufhebung der Kontingentierung für die bisher auf 69 Fälle begrenzte Alleinzuständigkeit der Städte und Kreise im Rahmen des so genannten Optionsmodells geprüft werden solle. Zudem forderte der Gesamtvorstand eine Beibehaltung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 29,1 Prozent bis zum endgültigen Abschluss der Revision. Im April hatte man mit dem Bund verabredet, eine etwaige Angleichung der finanziellen Beteiligung des Bundes auf Grund unsicherer Datenbasis zu verschieben.
Des Weiteren bekannten sich die drei kommunalen Spitzenverbände zu den dezentralen, kommunal verfassten Sparkassen mit ihren Strukturmerkmalen öffentlicher Auftrag, öffentliche Trägerschaft und Regionalprinzip. Die drei Verbandschefs wandten sich entschieden dagegen, aus diesem System einzelne Elemente heraus zu brechen: Gerade die Entwicklung und Förderung wirtschaftlicher Entwicklungspotenziale ist untrennbar verwoben mit den Strukturmerkmalen öffentlicher Auftrag, öffentliche Trägerschaft und Regionalprinzip. Es sollte außer Frage stehen, dass die Sparkassen gerade dadurch eine unverzichtbare Rolle im deutschen Bankensystem spielen. Es gibt keinen Grund, das bewährte Drei-Säulen-Modell durch Destabilisierung der öffentlich-rechtlichen Säule aufzubrechen. Vor diesem Hintergrund betrachten wir insbesondere die in verschiedenen Bundesländern vorgeschlagene Übertragung der kommunalen Sparkassen auf eine Stiftung mit Sorge. Würde zu einem solchen Modell übergegangen werden, stünde die flächendeckende Versorgung des Mittelstands und der Bevölkerung mit kreditwirtschaftlichen Leistungen zur Disposition. Darüber hinaus sei die Beteiligung Privater an den kommunal verfassten Sparkassen mit deren öffentlich-rechtlichen Verfasstheit nicht vereinbar. Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände forderte vor diesem Hintergrund die Bundesregierung, die Landesregierung sowie die in den Länderparlamenten und im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen und Parteien zu einem eindeutigen Bekenntnis zu den Grundprinzipien der kommunalen Sparkassen auf.
Die drei Spitzenverbände forderten, nach einer möglichen Neuwahl des Bundestages die Verhandlungen über eine Föderalismusreform unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände zügig wieder aufzunehmen. Die in der Föderalismuskommission gefundene Lösung der Unterbindung einer unmittelbaren Aufgabenübertragung auf die kommunale Ebene muss als Zwischenergebnis festgehalten werden, so Duppré, Ude und Schramm. Ein weiterer Lösungsweg besteht darin, bei Bundesgesetzen mit Kostenwirkungen für die Kommunen eine Kostenerstattung nach dem Prinzip 'Wer bestellt, bezahlt!' vorzusehen." Wichtig ist nach Auffassung der Verbandspräsidenten aber auch, eine Regelung für so genannte Altfälle vorzusehen, in denen die Kreise, Städte und Gemeinden bereits Aufgabenträger sind und finanzwirksame Veränderungen seitens des Bundes vorgenommen werden oder ein Rückzug des Bundes aus vor gelagerten Leistungssystemen stattfindet.
Dem einmal jährlich tagenden Gesamtvorstand der kommunalen Spitzenverbände gehören die Präsidenten, Vizepräsidenten, Hauptgeschäftsführer sowie weitere Präsidialmitglieder der drei kommunalen Spitzenverbände an. Der jährlich wechselnde Vorsitz obliegt in diesem Jahr dem Deutschen Landkreistag (DLT).
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