Neuordnung der Richterdienstgerichte / DAV unterstützt Bundesratsinitiative Baden-Württembergs
(Berlin) - Mit einem Kabinettsbeschluss vom 19. März startet Baden-Württemberg eine von der Justizministerin Werwigk-Hertneck ausgearbeitete Bundesratsinitiative zur Veränderung der Besetzung der Richterdienstgerichte. Diese Initiative wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) ausdrücklich unterstützt. Die übrigen Bundesländer werden aufgefordert, diese Initiative zu unterstützen, damit sie dem Bundestag vorgelegt werden kann. Dadurch würden nach Ansicht der Anwälte die Verfahren vor den Richterdienstgerichten transparenter ausgestaltet werden.
"Durch die Mitwirkung der Anwaltschaft wird einem eventuell entstehenden Eindruck der "Kameraderie" bei den Entscheidungen der Dienstgerichte wirksam vorgebeugt," schreibt der DAV in einer ersten Stellungnahme. Dies wirke sich auch auf die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Entscheidungen durch die Ermöglichung einer Beurteilung richterlichen Verhaltens durch Externe aus. Umgekehrt sei die Beteiligung von Richtern bei den Anwaltsgerichten schon längst Praxis.
Eine solche Veränderung entspreche den Wünschen der Anwaltschaft. "Rechtsanwälte verfügen über den erforderlichen juristischen und praxisbezogenen Hintergrund, um richterdienstliche Sachverhalte kompetent beurteilen zu können." Als besonders begrüßenswert würde der DAV dabei die obligatorische Mitwirkung von Rechtsanwälten an Richterdienstgerichten sehen. Der vorgelegte Gesetzesentwurf enthalte zwar nur eine Öffnungsklausel für das Landesrecht, gehe aber grundsätzlich in die richtige Richtung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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