Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte auf der Zielgeraden
(Berlin) - Der Ausschuss Recht und Verbraucherschutz des Bundestages hat am 2. Dezember 2015 über die Gesetzentwürfe beraten, mit denen das Recht der Syndikusanwälte neu geregelt werden soll. Die Gesetzentwürfe haben zum Ziel, die Einheit der Anwaltschaft zu bewahren und die Tätigkeit des Syndikusanwalts im Unternehmen als anwaltliche Tätigkeit anzuerkennen. Der Rechtsausschuss hat noch Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen beschlossen z. B. zur Versicherungspflicht, zur Außenvertretungsbefugnis und zur Altersgrenze der Pflichtmitgliedschaft in Versorgungswerken. Der Gesetzgeber reagiert damit auf drei Urteile des BSG vom 3. April 2014. Das BSG hatte entschieden, dass Syndizi keine anwaltliche Tätigkeit ausüben und daher nicht wie angestellte Kanzleianwälte von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden können.
Das Gesetz soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten. Die Koalitionsfraktionen streben weiterhin ein Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Januar 2016 an. Ob dieser Termin gehalten werden kann, ist jedoch unklar.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/069/1806915.pdf
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(cl)
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