Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Neuorganisation der Arbeitsverwaltung / Evaluierungsergebnisse im Kabinett und MPK-Konferenz heute (18. Dezember 2008) / Städte und Gemeinden fordern schnelle Entscheidung über Verfassungsänderung zu SGB II / Appell an Ministerpräsidenten

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern eine schnelle Entscheidung über die Neuorganisation der Hilfen für Langzeitarbeitslose nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Die beiden kommunalen Spitzenverbände äußerten sich anlässlich der gestern (17. Dezember 2008) im Kabinett vorgestellten Evaluierungsergebnisse über die Betreuung von Langzeitarbeitslosen wie auch anlässlich der heutigen (18. Dezember 2008) Ministerpräsidentenkonferenz. Die Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus und Dr. Gerd Landsberg appellierten an die Ministerpräsidenten: "Jetzt müssen die Weichen für die Neuorganisation der Arbeitsverwaltung gestellt werden. Diese letzte Gelegenheit darf nicht ungenutzt verstreichen, um noch einen Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Verfassungsänderung vorbereiten zu können." Die Bundeskanzlerin nimmt heute (18. Dezember 2008) an der Ministerpräsidentenkonferenz teil.

"Die Evaluationsforschung hat gezeigt: Die Arbeitsgemeinschaften haben gute Arbeit geleistet. Die Arbeitsgemeinschaften liegen bei den Kernleistungen der Arbeitsverwaltung, der Integration in Arbeit, gegenüber den Optionskommunen sogar vorne", so die Hauptgeschäftsführer weiter. Gesamtwirtschaftlich gesehen habe diese Mischverwaltung aus Kommunen und Bundesagentur für Arbeit eine erhebliche Effizienzrendite für den Staat eingebracht.

Seit einem Jahr suchen Bund, Länder und Kommunen einen Weg, die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit fortzusetzen. Die bestehenden Arbeitsgemeinschaften wurden als verfassungswidrige Mischverwaltung vom Bundesverfassungsgericht verworfen. "Die Grundsätze der Hartz IV-Reform des `Förderns und Forderns´ lassen sich jedoch am besten in einer gemeinsamen Verwaltungsstruktur verwirklichen," so Articus und Landsberg. Auch das alternative Optionsmodell, bei dem alle Leistungen in einer Experimentierphase von 69 Optionskommunen erbracht werden, hänge in der Schwebe. Nach Auffassung von Städtetag und Städte- und Gemeindebund müssten auch sie eine gesicherte Zukunft haben.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise müssten die 347 Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen schnellstmöglich verfassungsrechtlich abgesichert werden. Nur so werden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die Langzeitarbeitslosen so effizient wie möglich vermitteln zu können. Sollte ein Kompromiss zur Verfassungsänderung nicht zustande kommen, müssten kurzfristig die vertraglichen Grundlagen für eine enge Kooperation zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit ausgehandelt werden. Der vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Zeitrahmen bis Ende 2010 erfordert eine rasche Entscheidung. Die Überführung der Arbeitsgemeinschaften in ein Kooperationsmodell wird rund 2 Jahre in Anspruch nehmen.

Die Ergebnisse der gesetzlichen umfangreichen Evaluationsforschung müssten bei dieser Neuorganisation ebenfalls berücksichtigt werden. Es hat sich bestätigt, dass beide Modelle - Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften - in Teilbereichen Vorteile haben. Die individuelle und soziale Betreuung funktioniert im kommunalen Modell gut. Dafür haben die Arbeitsgemeinschaften bessere Ergebnisse bei der Integration in Arbeit und bei der Überwindung der Hilfebedürftigkeit erzielt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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