Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Neuregelung der 630-Mark-Jobs / Stellungnahme des BDZV beim Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat gestern in Berlin Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, das Gesetz über die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse unverzüglich zurückzunehmen. Die Neuregelung der sogenannten 630-Mark-Jobs habe bei den Zeitungsverlagen "katastrophale Auswirkungen", erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Volker Schulze bei der Anhörung des Bundesausschusses für Arbeit und Sozialordnung.

Rund 20.000 der insgesamt 180.000 Zusteller hätten bisher ihre Tätigkeit gekündigt. Bis heute sei es nicht gelungen, sie zu ersetzen, da die meist im Nebenberuf ausgeübte Arbeit finanziell nicht mehr attraktiv sei. Die betroffenen Verlage müssten mit Provisorien und regelrechten Notprogrammen nun schon über Monate hinweg dafür sorgen, dass die Zeitungen rechtzeitig am frühen Morgen ihre Abonnenten erreichten.

Als Ausweg aus dem Dilemma hätten Verlage versucht, Ausländer auf Basis des 630-Mark-Gesetzes für die Zeitungszustellung zu gewinnen. Die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen seien jedoch verweigert worden - unter anderem mit der Begründung, dass "die Beschäftigung von Ausländern nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt" habe. Dies sei "eine absurde Haltung", so der BDZV. Der von der Regierung beschriebene "Überhang von Arbeitsuchenden auf diesem Markt" existiere nachweislich nicht. Der BDZV-Hauptgeschäftsführer kritisierte ferner, dass die Neuregelung zu einem unzumutbaren Verwaltungsaufwand in den Unternehmen geführt habe. Die durch das Gesetz bedingten Mehrkosten in der Branche werden auf rund 200 Millionen Mark geschätzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

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