Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Neuregelung der 630-Mark-Jobs: Katastrophale Auswirkungen in den Zeitungsverlagen
BDZV beim Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

(Bonn) Die Neuregelung der Gesetze zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und zur Scheinselbstständigkeit stößt in der Wirtschaft auf anhaltende Kritik. Das zeigen die Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung, die am 29. September 1999 in Berlin stattfand.



Vor allem die Interessenverbände der betroffenen Wirtschaftszweige - Zeitungsverleger, Gaststätten, Einzelhandel, Versicherungswirtschaft, privater Rundfunk - unterstützten den Antrag der Unionsfraktion, beide Gesetze zurückzunehmen. Die Neuregelung der sogenannten 630-Mark-Jobs habe bei den Zeitungsverlagen "katastrophale Auswirkungen", erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Volker Schulze. Rund 20.000 der insgesamt 180.000 Zusteller hätten bisher ihre Tätigkeit gekündigt. Bis heute sei es nicht gelungen, sie zu ersetzen, da die meist im Nebenberuf ausgeübte Arbeit finanziell nicht mehr attraktiv sei. Die betroffenen Verlage müssten mit Provisorien und regelrechten Notprogrammen nun schon über Monate hinweg dafür sorgen, dass die Zeitungen rechtzeitig am frühen Morgen ihre Abonnenten erreichten. Der BDZV-Hauptgeschäftsführer kritisierte ferner, dass die Neuregelung zu einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand in den Unternehmen geführt habe. Die durch das Gesetz bedingten Mehrkosten in der Branche werden auf rund 200 Millionen Mark geschätzt.



Auch nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes ist eine Großzahl der 630-MarkStellen weggefallen. Dem stehe jedoch keine entsprechende Zahl neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze gegenüber. Gleichzeitig habe sich die geringfügige Beschäftigung drastisch verteuert. Das knappe Arbeitskräfteangebot bedrohe damit auch bestehende Vollarbeitsplätze. Nach dem Bericht des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) ist allein in seinem Bereich ein Drittel der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse weggefallen. Schon in den ersten Wochen nach Inkrafttreten habe sich die Neuregelung als unpraktikabel erwiesen. Der bürokratische Aufwand habe zugenommen. Gleichzeitig würden sich Unternehmen von sogenannten Scheinselbstständigen trennen. Bereits erste Erfahrungen zeigten, dass sich Auftraggeber im Zweifel für den größeren Auftragnehmer entscheiden würden, bei dem sie sicher seien, keine Probleme mit Scheinselbstständigkeit einzugehen.

Quelle und Kontaktadresse:
BDZV

NEWS TEILEN: