Pressemitteilung | (DFHV) Deutscher Fruchthandelsverband e.V.

Neuregelung der Corona-Einreise-Verordnung / Versorgung mit Lebensmitteln muss weiter sichergestellt sein / DFHV fordert europaweit verbindliche Regelungen

(Bonn) - Mit Unverständnis reagiert der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) auf die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung der Corona-Einreise-Verordnung. Danach werden für Einreisende aus Risikogebieten umfassende Anmelde-, Test- und Nachweispflichten vorgeschrieben. Bisher waren zum Beispiel LKW-Fahrer, die grenzüberschreitend Waren wie Obst und Gemüse transportierten, von der digitalen Reiseanmeldung befreit, wenn angemessene Hygieneauflagen und Schutzkonzepte eingehalten wurden.

"Jetzt hebt die Bundesregierung für Einreisende aus Hochrisikogebieten oder Gebieten, in denen Virusmutationen aufgetreten sind, diese Befreiung auf", so DFHV-Geschäftsführer Dr. Andreas Brügger. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sei zu befürchten, dass bald auch LKW-Transporte aus den Hauptanbauländern für Obst und Gemüse im Süden Europas von dieser Neuregelung betroffen seien.

Daher fordert der DFHV europaweit verbindliche Regelungen wie sie mit der Green Lanes Richtlinie der Europäischen Union bereits definiert seien. "So werden zum einen die Grenzen für den freien Verkehr von Waren offen gehalten und zum anderen Gesundheitsschutz und Versorgungsicherheit gewährleistet."

Quelle und Kontaktadresse:
(DFHV) Deutscher Fruchthandelsverband e.V. Pressestelle Bergweg 6, 53225 Bonn Telefon: (0228) 911450, Fax: (0228) 9114545

(sf)

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