Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Neuregelung zum Verlustausgleich nicht ohne Anhörung der Verbände

(Berlin) - Der IVD fordert, dass die von der Bundesregierung geplante Neuregelung zum Verlustausgleich nicht ohne vorherige Anhörung von Immobilien- und Fondsverbänden beschlossen werden dürfe. „Die Erfahrung zeigt, dass neue Steuerregeln im Immobilien- und Fondsbereich häufig unpräzise und handwerklich schlecht formuliert wurden, weil sie von Beamten im Bundesfinanzministerium ausgestaltet worden waren, die die Praxis-Fälle nicht kennen“, so Johannes-Peter Henningsen, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD).

Diese Gefahr bestehe auch mit Blick auf die aktuelle Diskussion über eine Neufassung des Paragrafen 2b des Einkommensteuergesetzes. Der Paragraf, der 1999 in das Einkommensteuergesetz übernommen worden war, wurde seinerzeit so unpräzise formuliert, dass die Finanzverwaltung 16 Monate brauchte, um ein Anwendungsschreiben zu formulieren, das diesen Paragrafen einigermaßen anwendbar machte. Heute gibt es bereits erläuternde BMF-Schreiben mit einem Umfang von mehr als 30 Seiten, weil der Paragraf 2b damals ohne Hinzuziehung des Fachverstandes der Immobilien- und Fondswirtschaft formuliert worden war.

„Wenn der Paragraf nunmehr erweitert oder an anderer Stelle des Einkommensteuergesetzes eine Neuregelung zum Verlustausgleich erlassen werden soll, dann besteht die Gefahr, dass wiederum eine jahrelange Verunsicherung von Investoren erfolgt, weil unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden“, so befürchtet Henningsen.

Entgegen einer verbreiteten Ansicht, betrifft § 2b keineswegs nur Fondsgestaltungen, sondern auch "ähnliche Modelle". Die Frage, wann beispielsweise beim Erwerb einer Eigentumswohnung ein "ähnliches Modell" vorliegt, wurde weder in dem Paragrafen selbst noch durch die Rechtsprechung jemals geklärt. Es gibt dazu lediglich Ausführungen in einem BMF-Schreiben, die jedoch nur die Finanzämter binden, nicht jedoch die Finanzgerichte. „Eine Modellhaftigkeit kann bereits dann vorliegen, wenn außer der Wohnung gleichzeitig Mietgarantien oder andere Zusatzleistungen angeboten werden, welche zu zusätzlichen Werbungskosten führen. Weil der Begriff des 'ähnliches Modells' jedoch sehr vage ist, sollte er bei der anstehenden Neuregelung des Verlustausgleichs gestrichen werden“, so Henningsen.

Der IVD fordert, dass die geplante Neuregelung des Verlustausgleichs nur für die Zukunft gelten darf, nicht jedoch für die Vergangenheit. Offenbar plant die Koalition eine Rückwirkung, beispielsweise zum 18. März, als Bundeskanzler Gerhard Schröder in einer Rede ankündigte, gegen Steuersparmodelle vorgehen zu wollen. „Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird erschüttert, wenn rückwirkend Gesetze erlassen werden, die dazu noch unklar formuliert sind. Investoren und Unternehmen werden handlungsunfähig, wenn sie befürchten müssen, dass rückwirkend die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert werden - und diese Änderungen zudem so vage und unklar sind, dass eine praktikable Auslegung praktisch unmöglich ist“, so Henningsen.

Das Handeln des Gesetzesgebers in diesem Bereich ist zunehmend unberechenbar: Mit Wirkung zum 1.Januar 2004 war erst letztes Jahr der § 2 Abs.3 des Einkommensteuergesetzes, der den vertikalen Verlustausgleich begrenzte, abgeschafft worden. Der Paragraf 2 Abs. 3 war im März 1999 zusammen mit dem Paragrafen 2b neu in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden. „Nachdem letztes Jahr dieser Paragraf gestrichen und damit eine Begrenzung des Verlustausgleichs abgeschafft wurde, welcher seit 2004 also wieder unbegrenzt möglich ist, soll jetzt der Verlustausgleich für Fonds gänzlich abgeschafft werden. Diese Richtungslosigkeit und Widersprüchlichkeit der Steuerpolitik verunsichert Investoren“, kritisiert Henningsen.

Quelle und Kontaktadresse:
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen e.V. (VDM)) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/38302528, Telefax: 030/38302529

NEWS TEILEN: