Neuregelungen des BaföG / Was Studenten und Schüler wissen sollten
(Leipzig) - Im Oktober 2010 wurde das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) in wesentlichen Teilen geändert. Die Höchstfördersätze eines Staatsdarlehens liegen jetzt bei 670 Euro monatlich für Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und selbst kranken- und pflegeversichert sind. Auslandsaufenthalte oder ein komplettes Studium im Ausland werden jetzt auch ohne Nachweise der Fremdsprachenkenntnisse gefördert.
Im Gegensatz zu Studenten erhalten Schüler die Förderung des Staates als Vollzuschuss und müssen die erhaltenen Beträge im Regelfall nicht zurückzahlen. Die Förderung für Studenten (bei Masterstudiengängen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres) erfolgt aber auch weiterhin im Regelfall durch ein unverzinsliches Darlehen. Neu ist unter anderem, dass im Sommersemester 2011 ein Deutschlandstipendium eingeführt wird, das nicht auf die BaföG-Leistungen angerechnet wird. Studierende können diese Förderung, die zur Hälfte vom Bund und von privaten Förderern getragen wird, in Höhe von 300 Euro monatlich erhalten. Voraussetzung laut Bundesamt für Bildung und Forschung sind gute Noten und Studienleistungen sowie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Die teilnehmenden Hochschulen schreiben die Stipendien öffentlich aus und informieren über notwendige Nachweise und Unterlagen.
"Dem Großteil der BaföG-Empfänger nützt diese zusätzliche Finanzierungsquelle aber nichts, weil nach Angaben des Bundesministeriums mittelfristig nur bis zu 8 Prozent der Studierenden dieses Stipendium erhalten werden", informiert Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Hingegen werden bei der Rückzahlung des unverzinslichen Staatsdarlehens die Teilerlasse für schnelles Studieren oder gutes Examen abgeschafft. Diese Vorteile erhält nur noch, wer sein Studium bis zum 31. Dezember 2012 abschließt. Absolventen, die ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen, werden jedoch auch weiterhin einen Teilerlass erhalten. Dieser Erlass steigt mit dem Betrag, der früher zurückgezahlt wird. "Daher lohnt sich eine vorzeitige Tilgung, unabhängig davon, ob man das Geld zur Verfügung hat oder einen Kredit (z. B. Ratenkredit) aufnehmen muss," so Görner. Geringverdiener müssen keine Rückzahlungen leisten.
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