Pressemitteilung | (BDF) Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V.

Neuregulierung der Bodenverkehrsdienste durch EU-Kommission richtig und notwendig

(Berlin) - Anlässlich der heute stattfindenden Betriebsversammlungen an den deutschen Flughäfen begrüßt der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) ausdrücklich die von der EU-Kommission beabsichtigte Neuregulierung der Bodenverkehrsdienste. BDF-Geschäftsführer Michael Engel: "Die Neuregulierung ist unter anderem deshalb notwendig, weil Deutschland sich der 1996 in Europa eingeführten Liberalisierung in vielen Punkten verschlossen hat. Die Kommission setzt jetzt lediglich das um, was Deutschland bislang versäumt hat, und was in den meisten anderen europäischen Ländern bereits seit mehr als zehn Jahren umgesetzt wurde."

Vor diesem Hintergrund, so der BDF, habe die nunmehr beabsichtigte Harmonisierung durch die Kommission auch nichts mit einer erneuten Liberalisierung zu tun. Ziel der Kommission sei es lediglich, die bereits 1996 beschlossene Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste in Europa auf einem Niveau zu harmonisieren, das heute in den meisten EU-Staaten außerhalb Deutschlands schon vorzufinden sei, und damit eine Marktöffnung in allen Staaten der EU zu erreichen. "Für die deutschen Fluggesellschaften ist dies ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsgleichheit in Europa, und für die Passagiere bedeuten mehr Dienstleister pünktliche, sichere Flüge zu günstigeren Preisen mit zuverlässiger Abfertigung", so Engel.

Hintergrund der beabsichtigten Neuregulierung: Die EU-Kommission hatte 1996 mit einer Richtlinie die Öffnung der Märkte für Bodenverkehrsdienste beschlossen, deren Regelungen aber in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich umgesetzt wurden. Während in den meisten EU-Mitgliedsstaaten schon heute die Zahl der Bodenverkehrsdienstleister unbeschränkt ist, hatte Deutschland die Zulassung auf lediglich zwei Bodenverkehrsdienstleister begrenzt.

In der Folge dieser unterschiedlichen Umsetzung hatten sich das Marktangebot und die Kosten für Bodenverkehrsdienstleistungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich entwickelt. An den meisten größeren europäischen Flughäfen bieten heute zwischen drei und fünf Bodenverkehrsdienstleister ihre Dienste an und das Kostenniveau liegt in Deutschland um mehr als 20 Prozent über dem Niveau anderer EU-Flughäfen. Die Kommission beabsichtigt nun mit einer Verordnung diese unterschiedlichen Markt- und Wettbewerbsbedingungen für Bodenverkehrsdienstleister zu harmonisieren.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. Pressestelle Georgenstr. 25, 10117 Berlin Telefon: (030) 70011850, Telefax: (030) 700118520

(cl)

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