Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

NGG fordert gesetzlichen Mindestlohn statt Kombilohn

(Duisburg) - Als einen „Irrweg“ hat Werner Weck, Mitglied des Geschäftsführenden Hauptvorstandes der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Modellversuche mit staatlich subventionierten Kombilöhnen bezeichnet. Aus dem Zwischenbericht des Bundesarbeitsministeriums gehe hervor, dass die Arbeitslosigkeit damit nicht wirksam bekämpft werden könne.

„Das geringe Interesse gering qualifizierter Arbeitsloser an dieser Förderung zeige, dass der Ansatz, niedrig entlohnte Tätigkeiten zu bezuschussen, von vornherein falsch gewählt war“, erklärte Weck auf einer Veranstaltung seiner Organisation am Freitag in Duisburg. Die Erfahrungen zeigten, dass durch Niedriglohnbereiche, wie im Handel, keine neuen Arbeitsplätze entstehen. „Es ist an der Zeit, der Niedriglohndebatte endlich ein Ende zu setzen. Nur derjenige, der für seine Arbeit einen angemessenen Lohn erhält, wird Interesse an der Arbeit haben. Deshalb fordert die Gewerkschaft NGG die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine eigenständige Existenz sichert.“

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Haubachstr. 76 22765 Hamburg Telefon: 040/38013105 Telefax: 040/88013220

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