Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

NGG kritisiert neue Verdienstgrenzen für Minijobs / Möllenberg: „Kannibalisierung der Normalarbeit verhindern“

(Hamburg) - Als „faulen Kompromiss“ und untauglich, um zur Lösung der Arbeitsmarktprobleme beizutragen, hat Franz-Josef Möllenberg, 1. Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die geplante Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung bezeichnet. „Die Gewerkschaft NGG lehnt diese Wahlgeschenke an diejenigen, die im Wahlkampf für die Ablösung der rot-grünen Bundesregierung gekämpft haben, strikt ab. Mit der geplanten Ausweitung der Verdienstgrenzen für Minijobs und der Möglichkeit des Nebenerwerbs werden die Schleusen dafür geöffnet, dass Normalarbeitsverhältnisse in mehrere Minijobs aufgespalten werden. So werden keine neuen Arbeitsplätze entstehen. Nebenerwerbstätigkeiten bringen null Bewegung auf dem Arbeitsmarkt.“ Möllenberg bezeichnete diese „Kannibalisierung“ als unverantwortlichen Schnellschuss zu Lasten von Normalarbeitsplätzen. Er verwies darauf, dass heute im Gastgewerbe bereits wieder 400.000 geringfügig Beschäftigte arbeiteten – genau so viele wie 1999 vor der Regelung der 630-Mark-Jobs (325-Euro-Jobs).

„Den Sozialkassen entstehen mit der geplanten Neuregelung nicht nur enorme Ausfälle – Experten sprechen von ein bis zwei Milliarden Euro – , die Beschäftigten erwerben auch keine Ansprüche“, befürchtet Möllenberg. Betroffen seien vor allem Frauen. „Um zu verhindern, dass in zehn oder 15 Jahren die Frauen vor den Sozialämtern Schlange stehen, dürfen die Verdienstgrenzen für Minijobs nicht ausgeweitet werden. Um Altersarmut zu verhindern, müssen für die geleistete Arbeit auch Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe abgeführt werden“, forderte der 1. NGG-Vorsitzende.

Es bestehe überdies die Gefahr, dass die von den Arbeitgebern zu zahlenden Sozialbeiträge auf die geringfügig Beschäftigten abgewälzt werden. „In der Vergangenheit mussten im Gastgewerbe Beschäftigte damit schon schlechte Erfahrungen machen.“ Um dies zu verhindern, müsse sichergestellt werden, dass den Arbeitnehmern die vereinbarten Bruttolöhne auch tatsächlich netto ausgezahlt werden, forderte Möllenberg. Die geringfügige Beschäftigung habe für die Gewerkschaften einen hohen Symbolwert, weil sich hier zeige, wie ernst die soziale Gerechtigkeit genommen werde, betonte der 1. NGG-Vorsitzende.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Haubachstr. 76 22765 Hamburg Telefon: 040/38013105 Telefax: 040/88013220

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