Nicht auf halbem Weg stehen bleiben
(Berlin) - Der BPI bezeichnete die Pläne zur Gesundheitsreform, nach denen gesetzliche Krankenkassen über eine Zusatz-Prämie auch die Verordnungen von Naturarzneimitteln erstatten können, als halbherzig. Zwar begrüßte der BPI die Möglichkeit der GKV-Erstattung von Phytopharmaka, homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln, kritisierte jedoch den weiterhin bestehenden Erstattungsausschluss großer Teile des OTC-Marktes (nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) scharf.
Der eingeschlagene Weg zeigt zwar in die richtige Richtung, greift aber zu kurz. Eine effiziente Arzneimitteltherapie besteht nicht nur aus verschreibungspflichten Medikamenten, sondern einzig aus wirksamen Arzneimitteln. Dies können auch nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel sein. Deshalb wäre es richtig, wenn rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel insgesamt als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden können. Die Erstattung von OTC-Arzneimitteln als Satzungsleistung wäre ein echter Einstieg in den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, sagte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie.
Der BPI setzt sich für eine auf die Bedürfnisse der Patienten individuell zugeschnittene Selbstmedikation ein. Neben der BPI-Forderung, dass rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel als Satzungsleistung der Krankenkassen angeboten werden sollen, plädiert der BPI für eine indikationsbezogene Herangehensweise bei der Gestaltung der OTC-Übersicht des G-BA ein.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. Hauptgeschäftsstelle (BPI)
Wolfgang Straßmeir, Leiter, Pressestelle
Friedrichstr. 148, 10117 Berlin
Telefon: (030) 27909-0, Telefax: (030) 2790361
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