Niederlage für den Mittelstand / Ökosteuer bleibt
(Berlin) - "Der BGA bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wir hätten uns eine Korrektur der tatsächlichen Benachteiligung der überwiegend mittelständischen Dienstleistungsunternehmen gegenüber dem Produzierenden Gewerbe gewünscht." Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), zum am 20. April gefällten Urteil des BVerfG, wonach die diskriminierende Ausgestaltung der Ökosteuer mit dem Grundgesetz in Einklang stehe.
"Der Wettbewerb auf den betroffenen Märkten ist für alle gleich und kennt leider keine Differenzierung, wie sie das BVerfG mit der Anknüpfung des Steuersatzes an das jeweilige Produktionsmittel als zulässig erachtet. Eine Ungleichbehandlung von Produzierendem Gewerbe und Dienstleistern ist daher nicht gerechtfertigt", so Börner.
"Auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit macht die Ökosteuer politisch nicht zu einem sinnvollen Instrument. Wenn es der Bundesregierung um mehr als nur Lippenbekenntnisse zum Mittelstand ginge, hätte sie diese mittelstandsfeindliche Zusatzlast längst zurückgenommen. Insbesondere in dem durch die EU-Erweiterung verschärften Standortwettbewerb wird die Ökosteuer sich mehr denn je als Investitionshemmnis und Blockade für neue Arbeitsplätze auswirken", so der BGA-Präsident abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA)
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
Telefon: 030/590099521, Telefax: 030/590099539
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